Feuerwehrtechnischer Aufbau HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: Velgast L2-02/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Franzburg
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18461
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Feuerwehrtechnischer Aufbau HLF 20

Referenznummer der Bekanntmachung: Velgast L2-02/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Velgast möchte mit Hilfe von zeitlich gebundenen Fördermitteln einen feuerwehrtechnischen Aufbau herstellen, einbauen, zulassen und liefern lassen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unter feuerwehrtechnischem Aufbau wird im Folgenden der Aufbau selbst sowie die An- und Einbauten im und am feuerwehrtechnischen Aufbau verstanden. Die Gemeinde Velgast möchte mit Hilfe von zeitlich gebundenen Fördermitteln einen feuerwehrtechnischen Aufbau herstellen, einbauen, zulassen und liefern lassen. Der feuerwehrtechnische Aufbau muss nach DIN EN 1846, DIN 14530-27 und DIN 14502 Restnorm und im Übrigen nach den anerkannten Regeln der Technik geeignet sein für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20 und ist gemäß der vom zukünftigen Auftragnehmer erstellten und vom Auftraggeber in Textform freigegebenen Zeichnung sowie nach den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen StVZO und Unfallverhütungsvorschriften auf dem vom Auftraggeber gelieferten Fahrgestell gemäß der Leistungsbeschreibung herzustellen und zu zulassen. Der feuerwehrtechnische Aufbau, sowie die enthaltenen Ein- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglichen Anforderungen und die anerkannten Regeln der Technik erfüllen und betriebsfertig sein. In und an dem feuerwehrtechnischen Aufbau sind für die Lagerung der Ausrüstungsgegenstände fest schließende oder arretierbare Dreh- und Schwenkfächer, Schubladen, Teleskopauszüge und Auszugswände etc. vom zukünftigen Auftragnehmer herzustellen, die in der Benutzung ergonomisch und entnahmefreundlich sind. Sämtliche Fachböden oder Drehfächer im feuerwehrtechnischen Aufbau müssen nachträglich stufenlos verstellbar sein. Dem Werkstoff Aluminium ist für die Herstellung des feuerwehrtechnischen Aufbaus der Vorzug zu geben, es sei denn Aluminium kann aus Gründen der Festigkeit und Stabilität nicht verwendet werden. Holzwerkstoffe werden nicht akzeptiert. Der zukünftige Auftragnehmer hat bei der Herstellung des Aufbaus die Vorgaben des Fahrgestellherstellers zu beachten und sich mit dem Fahrgestellhersteller abzustimmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität des feuerwehrtechnischen Aufbaus / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Gewicht des feuerwehrtechnischen Aufbaus / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 062-162509
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

 

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

 

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

 

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

 

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

 

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

 

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

 

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2022