Physisorption für Oberflächen und Porositätsanalyse Referenznummer der Bekanntmachung: INP-15-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Physisorption für Oberflächen und Porositätsanalyse
Physisorption für Oberflächen- und Porositätsanalyse mit Modulen für Mikroporositätsbestimmung und Chemisorptionsmodul
17489 Greifswald, Hansestadt
Für die Einstellung von optimalen Eigenschaften von Präkursur-Pulvern prior zum thermischen Sintern und Selektivem Laser-Sintern wird eine präzise Analyse der spezifischen Oberfläche und der Porosität benötigt. Des Weiteren muss die Porenverteilung von Elektroden bestimmt werden, im einen ausreichenden Medienfluss (Ammoniak, Wasserdampf, Sauerstoff und Wasser) zu den Reaktionsplätzen zu gewährleisten. Des Weiteren muss das Gerät über eine Chemisorptionseinheit verfügen, um Adsorptions- und Desorptionseigenschaften von SSAS, SOEC und SOFC-Elektrodenmaterialien und KAAP-Katalysatoren unter Reaktionsbedingungen zu untersuchen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Physisorption für Oberflächen und Porositätsanalyse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.micromeritics.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/