Planungsleistungen - Befestigung der Gemeindeverbindungsstraße Guester Weg/Weitenhäger Landweg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Befestigung der Gemeindeverbindungsstraße Guester Weg/Weitenhäger Landweg
Der Guester Weg / Weitenhäger Landweg ist die einzige direkte Verbindung der Ortsteile Weitenhagen der Gemeinde Weitenhagen und dem OT Guest in der ehemaligen Gemeinde Diedrichshagen auf Gemeindegebiet und hat eine Länge von ca. 2.800 m. Die unbefestigte Ortsteilverbindungsstraße beginnt am fünfastigen Knotenpunkt (KP) Zur Schwedenschanze (VG 9) / Greifswalder Landweg / Hauptstraße / Guester Weg / Behrenhöfer Weg in der Ortslage Weitenhagen und führt in westliche Richtung über den beschrankten Bahnübergang (BÜ 202,9) bis an den KP Weitenhäger Landweg / Zufahrt Gärtnerei / Siedlung / Gutshof / Wirtschaftsweg im OT Guest. Gleichzeitig soll die innerörtliche Gemeindestraße Gutshof bist zum KP Gutshof / Siedlung / VG10 auf einer Länge von ca. 500 m ebenfalls ausgebaut werden, somit beträgt die Gesamtausbaulänge ca. 3.300 m. Vorhandene Schutzgüter sollten so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Im Gegenzug dazu muss die Linienführung eigentumsrechtlich, technisch und fachgerecht möglich sein. Die Herstellungskosten sowie die Folgekosten sollten für den Baulastträger bei der Wahl der Trasse und der Ausbauvariante unbedingt Berücksichtigung finden. Die Trasse ist durch den Bestand des Guester Weg / Weitenhäger Landwegs / Gutshof vorgegeben. Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen bestehend aus Stufe 1 Genehmigungsplanung und Stufe 2 Ausführung (optional). Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Stufe besteht nicht.
Gemeinde Weitenhagen, 17498 Weitenhagen
Neugestaltung der Trasse In den überplanten Bereichen befinden sich verschiedene Ver- und Entsorgungsleitungen. Diese müssen in den Leistungsphasen 1 – 4 erfasst, überplant, mit den Leitungsträgern abgestimmt und in einem koordinierten Leitungsplan dargestellt werden. Durch die Anhaltung des vorhandenen Geländes kommt es zu keiner Verringerung der Überdeckungen. Während der Bauausführung sind zum Schutz der Versorgungsleitungen entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Möglich ist auch, dass Leitungsträger baubegleitend ihre Leitungen neustrukturieren.
Der öffentliche Verkehr auf der Trasse des Guester Wege / Weitenhäger Landweg / Gutshof muss während der Bauzeit nicht zwingend aufrechterhalten werden. Im Planungsbereich stehen ausreichend Wege und Flächen zur Verfügung, um die Verkehre über temporäre Umleitungen um das Baufeld zu führen. Die Aufteilung in Bauabschnitte sichert somit auch die Bewirtschaftung der Flächen im Planungsgebiet. Aufgrund ihrer örtlichen Zusammenhänge sind bei der Verkehrsführung während der Bauzeit die Teilbauabschnitte mit den Anliegern abzustimmen.
Die Querschnittsausbildung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Wegbreiten und der angrenzenden Baumreihen bzw. Waldflächen. Der Ausbau wird unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Vorschriften bzw. Richtlinien erfolgen.
Die Herstellung der Fahrbahnen erfolgt innerhalb der Straßenflurstücke bzw. auf bereits vorbelasteten Flächen. An den Knotenpunkten müssen die beteiligten Straßenäste an die neuerrichtete Fahrbahn angepasst werden. Während im 2. Abschnitt und 3. Abschnitt ein einspuriger Ausbau mit entsprechenden Ausweichstellen ausreichend ist, muss beim Ausbau des 1. und 4. Abschnittes darauf geachtet werden, welcher Begegnungsfall zur Anwendung kommen sollte, da hier neben dem PKW-PKWVerkehr auch häufiger Verkehre durch Liefer- und Entsorgungsfahrzeuge (zukünftig eventuell auch Schulbusverkehr) stattfinden. Die Bereiche von Wege- bzw. Straßenkreuzungen müssen im Zuge des Ausbaus angepasst werden. Aufschluss, welcher Ausbauquerschnitt einen sinnvollen Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Eingriff in Natur und Umwelt darstellt, wird der Variantenvergleich, die Vorabstimmung mit Behörden sowie anderen an der Planung fachlich Beteiligter und einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zeigen. Diese Untersuchung ist unerlässlich und Bestandteil der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 der Objektplanung von Verkehrsanlagen bzw. der Besonderen Leistungen.
Die Oberflächenentwässerung erfolgt über das Straßenlängs- und Quergefälle über das Bankett und Grünstreifen in vorhandenen straßenbegleitenden Gräben, Mulden und angrenzende Flächen. Falls im Bereich der Gemeindestraße Gutshof (4. Abschnitt) dies nicht möglich ist, muss das anfallende Regenwasser über eine Bordanlage, Straßenabläufe und einen RW-Kanal in eine Vorflut oder Rigole abgeleitet werden. Hier sind die erforderlichen Versickerungskennwerte in den Baugrunduntersuchungen zu ermitteln.
Ingenieurbauwerke sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Schutz- und Leiteinrichtungen sowie die erforderlichen Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen entlang der geplanten Verkehrsanlagen werden gemäß den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien sowie nach dem heutigen Stand der anerkannten Regeln der Technik hergestellt.
Die geplante Baumaßnahme führt zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Als Vermeidungsmaßnahme wird bereits in der Planung die Nutzung vorbelasteter Flächen favorisiert. Die vorhandenen Begrenzungen der Verkehrsanlagen werden bei den Planungen angehalten, um Eingriffe in Natur und Umwelt möglichst zu minimieren. Die nicht vermeidbaren Eingriffe werden in einer Eingriffsbilanzierung erfasst und bewertet. Sie werden gemäß Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) und Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) ausgeglichen. Der Ausgleich sollte vollständig und vorzugsweise im eingriffsnahen Raum erfolgen. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplanes.
Am Übergang vom 2. Abschnitt zum 3. Abschnitt befindet sich der BÜ 202,9 der DB Netz AG. Der Streckenabschnitt wird bei der DB Netz AG unter der Streckenbezeichnung 6081 Groß Kiesow- Schönwalde geführt und ist unter der TEN Klassifizierung als TEN-T eingestuft.
Der Ausbau der Verkehrsanlage sollte im Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange erfolgen, um ein zeit- und kostenintensives Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu vermeiden.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Gemeinde Weitenhagen. Für den Ausbau der Ortsteilverbindungsstraße sollen Fördermittel eingeworben werden. Die Beauftragung des Planungsbüros erfolgt stufenweise. Einen Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Stufe besteht nicht.
Der Bewerberbogen enthält die in der EEE abgefragten Erklärungen ergänzt um zusätzliche/detaillierte Abfragen zur Eignungsprüfung. Das Ausfüllen einer EEE ist aufgrund des zwingenden Ausfüllens des Bewerberbogens entbehrlich.
Änderungen am Bewerberbogen sind nicht zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen - Befestigung der Gemeindestraße Guester Weg/Weitenhäger Landweg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ipogmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt. Unter der Adresse https://portal.evergabemv.de/E37764652 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Hilfe beim Download oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Stefan Jendrusch (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-33.
Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Dazu bitte den Bewerberbogen und ggf. erforderliche/s Formblatt/er von der Vergabe-Plattform herunterladen, digital ausfüllen und auf der Vergabe-Plattform hochladen. Eine Doppelabgabe des identischen Teilnahmeantrages kann zum Ausschluss führen.
Fragen- und Antworten:
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages hinzuweisen.
Bitte übermitteln Sie Ihre Fragen und Anmerkungen zum Teilnahmewettbewerb ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, so dass die Bewerber gebeten werden, sich kostenlos registrieren zu lassen. Alle Bieterferagen sollen ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform beantwortet werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich nach den Regelungen in § 160 GWB (1.) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein lnteresse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach 5 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]