Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell), Projektgebiet LRO30_12
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rostock.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landkreis-rostock.de/bekanntmachungen/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell), Projektgebiet LRO30_12
Der Landkreis Rostock hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Landkreis Rostock das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in dem Projektgebiet LRO30_12 abgeschlossen werden.
Gemäß dem bezeichneten Projektgebiet LRO30_12
siehe oben, Abschnitt II.1.4
- Kriterium: ohne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
ohne
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem vorgenannten Begleitdokument. Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals subreport, d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals subreport an den Auftraggeber zu richten. Bewerber- und Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Auftraggeber gerichtet werden. Der Auftraggeber wird die Bewerber- bzw. Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal subreport beantworten.
Die Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform subreport über das Bietertool innerhalb der Teilnahmefrist einzureichen. Teilnahmeanträge in anderer From (z.B. per Post, per Fax oder per E-Mail) sowie verspätet hochgeladene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die im Teilnahmewettbewerb als geeignet identifizierten Bieter werden sodann zur Angebotsabgabe über das Vergabeportal subreport aufgefordert. Das vollständige Angebot ist ebenfalls in Textform und in deutscher Sprache abgefasst innerhalb der gesetzten Angebostfrist über das Bietertool des Vergabeportals subreport einzureichen.
Eine Erstattung der Kosten, die Bewerbern bzw. Bietern durch die Bearbeitung, insbesondere durch die Erstellung von Angeboten und Teilnahmeanträgen entstehen, ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.