Pulverdiffraktometer
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pulverdiffraktometer
Pulverdiffraktometer zur Durchführung von Röntgendiffraktionsmessungen an pulverförmigen Proben
Greifswald
Die Untersuchungen der Kristallstruktur, auch unter Reaktionsbedingungen, sind eine wichtige analytische Methode in der Entwicklung neuer niedrige-Edelmetall-Katalysatoren, High-Entropy-Alloys sowie pulverförmigen keramischen Materialien als Komponenten für Membran-Elektroden-Einheiten, die in Technologien zur Ammoniak-Synthese bzw. zur Ammoniak-Nutzung als Kraftstoff eingesetzt werden. Des Weiteren können mittels des Pulverdiffraktometers Degradationsprozesse in den neuartigen Nanomaterialien, aber auch den Komponenten und Bauteilen unter Betriebsbedingungen in Ammoniak bzw. Wasserstoff untersucht und wichtige Rückschlüsse in Bezug auf die Lebensdauer und Degradationsmechanisms der Materialien und Komponenten gezogen werden.
1. Pulverdiffraktometer mit folgenden Spezifikationen
- Aufbau mit zwei strahlenschutztechnisch unabhängigen Röntgendiffraktometriemessplätzen, die platzsparend in einem Systemschrank untergebracht sind und kosteneffizient nur eine Röntgenstrahlungsquelle für Molybdänstrahlung nutzen. Die zwei Diffraktometer sind als Transmissionsdiffraktometer auszulegen: Diffraktometer 1 ist für in-situ Messungen unter besonderen Bedingungen, z.B. Pulverdiffraktometriemessungen in Abhängigkeit von Temperatur oder (Reaktiv-) Gasen auszustatten, wobei hochauflösende Messungen bei Raumtemperatur durch den schnellen Umbau der verschiedenen Messmodi (Insitu <> Hochauflösung) zu gewährleisten ist. Diffraktometer 2 ist für einen hohen Probendurchsatz von Transmissions- und Kapillarproben auszustatten.
- Das System verfügt über Sicherheits- und Strahlenschutzeinrichtungen entsprechend deutscher Verordnungen und EU-Richtlinien, so dass am Aufstellort eine sicherheits- und strahlenschutztechnische Erstprüfung und Abnahme durch die zuständige Behörde erfolgreich durchgeführt werden kann.
- Zugang zu den beiden Diffraktometern durch Schiebetüren aus Sicherheitsglas an drei Seiten der Strahlenschutzhaube zwecks einfacherer Handhabung bei In-Situ-Messungen, wobei der maximale Platzbedarf des Systems die Maße 1m*2m nicht überschreiten darf, auch während der Bedienung darf das Gerät nicht über diese Maße hinausragen.
- Verwendung von fokussierenden, gebogenen Kristallmonochromatoren für rein monochromatische K(alpha)1-Strahlung für Strahlengänge höchster Qualität ohne Nutzung zusätzlicher Filter.
- Ausrüstung mit für die Röntgenquelle passenden hochauflösenden Streifendetektoren mit simultaner Datenaufnahme über einen möglichst großen Winkelbereich zur Durchführung schneller Messungen und zur kinetischen Analyse von Phasenübergängen. Außerdem sollen die Detektoren eine minimale Streifenbreite, um Messungen mit höchster Winkelauflösung zu erlauben (FWHM LaB6 110 Reflex NIST SRM660a < 0.03° 2Theta).
- Auflösung rietveldfähige Daten!! Der Aufbau muss eine hohe Präzision des Refinements der Kristalstrukturparameter (max. Fehler 0.005A) erlauben.
Ausschlusskriterien (Alle Ausschlusskriterien sind zwingend zu erfüllen, ist dies nicht der Fall führt dies zum sofortigem Ausschluss aus dieser Vergabe):
- Der Auftragsnehmer muss sicherstellen, dass zwei Diffraktometer platz- und kostensparend unabhängig voneinander mit nur einer Röntgenstrahlungsquelle betrieben werden, wobei der maximale Platzbedarf des Systems die Maße 1m*2m nicht überschreiten darf.
- Der Auftragsnehmer muss sicherstellen, dass ein hoher Probendurchsatz durch Probenwechsler für Kapillar- und Transmissionsproben gewährleistet ist. Mindestens 10 Proben mit Messzeit 1,5 Stunden sind ohne Personaleinsatz innerhalb 15 Stunden zu messen.
- Der Auftragsnehmer muss sicherstellen, dass der Aufbau über fest eingebaute fokussierende Monochromatoren als Systembestandteil verfügt, um einer versehentlichen Dejustage bei Bedienung durch einen breiten Nutzerkreis inkl. auszubildendem Personal vorzubeugen, und eine hohe Strahlqualität ohne Nutzung zusätzlicher Filter zu erlauben und möglichst wenig komplexe Bedienung zu ermöglichen
- Der Auftragsnehmer muss sicherstellen, dass eine Reaktionskammer für temperaturabhängige Untersuchungen bis mindestens 1200°C von Kapillarproben als Teil des Aufbaus in Transmissionsgeometrie unter Probenagitation in einem Schutz- oder Reaktionsgasstrom mit einem Messrechner parallel zum Messprogramm der Diffraktometriemessung gesteuert werden kann.
- Lieferzeit darf maximal 5 Monate betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Der angebende Lieferant hat auf die Spezifiaktionen ein Alleinstellungsmerkmal, dementsprechend kann kein Wettbewerb stattfinden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Pulverdiffraktometer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stoe.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/