Planungsleistungen - Sanierung Kaikante Bereich Liegeplätze 86 – 91 (Teilmaßnahme BUGA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Sanierung Kaikante Bereich Liegeplätze 86 – 91 (Teilmaßnahme BUGA)
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt die Planungsleistungen zur Sanierung der Kaikante im Bereich der Liegeplätze 86-91 zu vergeben. Diese Sanierung wurde als Teilmaßnahme des Gesamtprojektes Umgestaltung des Stadthafens definiert. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Fachbereich BUGA.
Die Kaianlage mit einer Gesamtlänge von ca. 445 m besteht sowohl aus einer Spundwandkonstruktion mit aufgesetztem Stahlbetonholm als auch aus einer vorgesetzten 4 m breiten Kaiplatte, gegründet auf einer vorderen abschließenden geneigten Stahlspundwand und einer rückwärtigen Druckpfahlreihe aus Stahlbetonrammpfählen.
Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, den vorgegebenen Entwurf ingenieurtechnisch zu entwickeln und zu dimensionieren und so die Umsetzung des Gestaltungsentwurfes zu realisieren. Hierzu gehören die notwendigen Leistungen der Fachplanungen Tragwerksplanung und Ingenieurbauwerke.
Stadthafen Rostock - Kempowski-Ufer
Die neue Ufersicherung ist als Kaikante zu konzipieren.
Die Planung hat nach technischen Vorgaben unter Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher und gebrauchstauglicher Gesichtspunkte zu erfolgen. Die Baumaßnahme ist so zu planen, dass Eingriffe in den Wasserkörper minimiert werden.
Es sind alle statisch erforderlichen Berechnungen, die für die Dimensionierung des Bauwerkes, der baulichen Umsetzung sowie dessen Genehmigung erforderlich ist, zuführen. Durch den Planer ist eine statisch-konstruktive Lösung zu finden, die eine wirtschaftliche und nachhaltig günstige Lösung darstellt. Hierfür sind ggf. statisch-konstruktive Varianten zu untersuchen. Folgende bauliche Konstruktionen gehören in den Umfang:
1.Spundwandkonstruktion;
2. ggf. Rückverankerungen;
3. Kaiholm, in unterschiedlichen Höhenlagen;
4. Ertüchtigung/Verlängerung der Regenwasserausläufe;
5. technische Ausstattung der Liegeplätze (Poller, Fender, Steigeleiter, Anordnung erforderlicher Rettungsmittel);
6. technische Lösung für die Befestigung der Schwimmstege;
7. Versorgungsleitungen für Trinkwasser und Strom einschließlich deren Versorgungpollern (Übergabepunkte für die Schiffsversorgung).
Folgende Leistungsbilder, in Anlehnung an die HOAI 2021, sind anzubieten:
1. Ingenieurbauwerke (für die Lph. 2 – 6, 8);
2. Tragwerksplanung (für die Lph. 2 – 6).
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen - Aufgabenstellung.
EFRE
Gemäß § 15 (4) SektVO behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, dass der Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben wird, ohne in Verhandlungen zu treten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]