Neubau Wohnanlage Badstüberstr. - Ausbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnanlage Badstüberstr. - Ausbau
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (Auftraggeber) beabsichtigt den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus 3 Wohnhäusern und einer Tiefgarage mit insgesamt 58 Wohneinheiten. Das Grundstück befindet sich in der Neubrandenburger Innenstadt, Ecke Badstüberstraße zur 5. Ringstraße an der Stadtmauer. Die Leistung wird als Generalunternehmerleistung ausgeschrieben, sie beinhaltet folgende Gewerke:
- Schlosserarbeiten,
- Bodenbeschichtungsarbeiten,
- Putzarbeiten,
- Malerarbeiten,
- Beschilderung,
- Zwischenreinigung,
- Bauendreinigung,
- HLS,
- ELT,
- Tischlerarbeiten,
- Schlosserarbeiten.
Neubrandenburg
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (Auftraggeber) beabsichtigt den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus 3 Wohnhäusern und einer Tiefgarage mit insgesamt 58 Wohneinheiten. Das Grundstück befindet sich in der Neubrandenburger Innenstadt, Ecke Badstüberstraße zur 5. Ringstraße an der Stadtmauer. Die Leistung wird als Generalunternehmerleistung ausgeschrieben, sie beinhaltet folgende Gewerke:
- Schlosserarbeiten,
- Bodenbeschichtungsarbeiten,
- Putzarbeiten,
- Malerarbeiten,
- Beschilderung,
- Zwischenreinigung,
- Bauendreinigung,
- HLS,
- ELT,
- Tischlerarbeiten,
- Schlosserarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[02/22_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis einschließlich zum 04.03.2022 zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Bitte die Angebotssumme und den Namen des Bieters digital eintragen (nicht ausdrucken und wieder einscannen). Einer Unterschrift bedarf das digitale Angebot nicht.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland