Neubau Containeranlage Essensversorgung, M.-Gorki-Str. 67, 18106 Rostock - Containeranlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Containeranlage Essensversorgung, M.-Gorki-Str. 67, 18106 Rostock - Containeranlage
Der KOE Rostock beabsichtigt am Standort Maxim-Gorki-Str. 67-69 in Rostock eine provisorische Essenversorgung zu der bestehenden Schule durch einen Containerbau zu realisieren. Das Provisorium wird zentral an der erneuerten Zufahrt des Grundstückes platziert.
Der Schulhof grenzt direkt an die Baustelle. Es ist ständig darauf zu achten, dass die Kinder der Schule direkt neben der Baustelle spielen und dementsprechend sind alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Das geplante provisorische Gebäude besteht aus einem eingeschossigen Gebäudeteil mit zwei Notausgängen.
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße Maxim-Gorki-Straße.
Maxim-Gorki-Str. 67,
18106 Rostock
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die komplette Lieferung und betriebsfertige Montage eines Stahl-Systemgebäudes aus vorgefertigten Raummodulen.
Die Fertigung und Montage hat gemäß dem Leistungsverzeichnis nach einem hohen Qualitätsstandard zu erfolgen. Die vorgefertigten Raummodule sind im Hinblick auf Serviceleistungen in Deutschland hergestellt und neu gefertigt.
Um alle wirtschaften Möglichkeiten zu prüfen, hat der Auftraggeber als weitere Option ein Ankaufsrecht zum Restwert der Containeranlage abbedungen. Diese Ankaufoption muss spätestens nach 18 Monaten durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.
Siehe Hinweisschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Containeranlage Essensversorgung, M.-Gorki-Str. 67, 18106 Rostock - Containeranlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]