PEHP_2022-002 Altlasten-Laboruntersuchungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ribnitz-damgarten.de
Abschnitt II: Gegenstand
PEHP_2022-002 Altlasten-Laboruntersuchungen
Laboruntersuchungen genommener Proben einschl. Beprobung von vorhandenen Grundwassermessstellen
Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat den ehemaligen Flugplatz Pütnitz von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben und beabsichtigt die Entwicklung der Fläche für eine touristische Nutzung.
Aufgrund der historischen Nutzung des Geländes ist sowohl der Boden als auch das Grundwasser unter anderem mit Mineralölkohlenwasserstoffen, PAK und BTEX verunreinigt. Anhand von vorangegangenen Untersuchungskampagnen wurden insgesamt 41 Problembereiche identifiziert. Des Weiteren befinden sich auf dem ehemaligen Flugplatzgelände umfangreiche versiegelte Flächen sowie Gebäude, die im Rahmen der militärischen Nutzung des Geländes errichtet wurden.
Im Zuge der ausgeschriebenen Boden- und Grundwasser- und Bausubstanzuntersuchung sollen einerseits die 41 Problembereiche näher untersucht werden und anderseits die bei den versiegelten Flächen und Gebäuden eine vorläufige abfallrechtliche Charakterisierung vorgenommen werden.
Die Liegenschaft des ehemaligen Flugplatzes Pütnitz befindet sich nördlich der Stadt Ribnitz-Damgarten, im Landkreis Vorpommern-Rügen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Das Vorhabengebiet hat eine Gesamtgröße von etwa 650 ha. Im Süden und Westen grenzt das Untersuchungsgebiet an den Saaler Bodden (Ribnitzer See). Im Norden und Osten schließen sich land- und forstwirtschaftliche Gebiete an.
Als Ergebnis der Voruntersuchungen kann die lokale Geologie und Hydrogeologie wie folgt zusammengefasst werden. Auf dem überwiegenden Teil des Untersuchungsgebietes stehen oberflächig Sande an, sowohl gewachsen als auch als anthropogene Aufschüttungen. Diese Sande enthalten oft schluffige Beimengen und besitzen somit nur geringe Grundwasserwegsamkeiten. Verbreitet treten Geschiebemergelhochlagen an die Oberfläche. Die Oberkante des Geschiebemergels bildet lokale Rinnen und Barrieren, die das Fließverhalten des oberen unbedeckten Grundwasserleiters prägen.
Am nördlichen Rand der Liegenschaft wurde durch geophysikalische Untersuchungen eine pleistozäne Erosionsrinne nachgewiesen. Die Rinne verläuft in Ost-West-Richtung und stellt in diesem Bereich einen unbedeckten Grundwasserleiter dar. Die Rinne besteht hauptsächlich aus rolligem Material.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in zwei getrennten Ausschreibungen. Ausschreibungspaket 01 beinhaltet die Probenahme des Bodens und der Bausubstanz. Ausschreibungspaket 02 beinhalt die Laboruntersuchungen der genommenen Proben. Bestandteil dieser Ausschreibung ist das Ausschreibungspaket 02, die Laboruntersuchungen. Eine detailliertere Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist der beiliegenden Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bewerber heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Es ist dann notwendig, regelmäßig eigenständig nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf www.subreport.de kann Vorgenanntes entfallen.
Die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung (FB 124) ist fristgerecht elektronisch einzureichen. Werden hierzu vom Auftraggeber nachträglich Nachweise gefordert, müssen diese noch gültig sein; sofern Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5).
Bei Bewerbergemeinschaften und Unterbeauftragungen muss jedes Mitglied die Eigenerklärung separat ausfüllen und die im Abschnitt III.) geforderten Nachweise erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Eigenerklärung (FB 124) geben die Bieter Auskunft - dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, oder ob Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
- ob der Bieter sich der derzeit in einem Insolvenz- oder Liquidationsverfahren befindet oder durch den Bieter ein Insolvenzverfahren beantragt wurde
- über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Mit der Eigenerklärung (FB 124) geben die Bieter Auskunft - über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
- dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Für den Fall, dass der Bieter plant, sich zur Ausführung des Auftrages an Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen, oder die Ausführung der Leistungen in einer ARGE erbracht werden sollen, dann sind die entsprechenden Formblätter 234 oder 235 den Angebotsunterlagen beizulegen und von jedem der Wirtschaftsteilnehmer die Eigenerklärungen dem Angebot beizulegen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grunde einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
In der Eigenerklärung (FB 124) ist durch die Bieter zu erklären, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Der Nachweis vorhandener Akkreditierungen und Zulassungen zur Einstufung und Deklaration der Proben nach Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Deponieverordnung (DepV) und RuVA Stb 01 ist mit der Bewerbung zu führen.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen der ausgeschriebenen Leistungen ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Siehe Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis, 634 Besondere Vertragsbedingungen, 635 Zusaetzliche Vertragsbedingungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. l.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über ein vollständiges Angebot und das das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung, das um die in den Ziffern III.1) und III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen und elektronisch über www.evergabe.de einzureichen ist.
Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden.
Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
Die Bewerber erklären förmlich mit Abgabe der Eigenerklärung, dass sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. andere genannte dokumentarische Nachweise auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist beizubringen.
2.) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 01.07.2022 an die Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3.) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4.) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV). Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Auftraggeberin kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5.) Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
6.) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7.) Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]