Tragwerksplanung Neubau eines Schul- und Hortgebäudes, Stephan-Jantzen-Ring, 18106 Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Neubau eines Schul- und Hortgebäudes, Stephan-Jantzen-Ring, 18106 Rostock
Eine Erweiterung des Schulcampus am Stephan-Jantzen-Ring im Stadtteil Rostock - Schmarl ist auf Grund steigender Schülerzahlen zwingend notwendig. Derzeit erfolgt die Hortbetreuung in der Schule durch die Doppelnutzung der Klassenräume. Der Neubau soll ca. 200 Schülern zusätzliche Plätze bieten.
Es werden insgesamt vier zusätzliche Klassenräume, vier Horträume, eine Essensausgabe mit angegliederten Essensraum benötigt. Der Essensraum/Mensa (200 m²) soll flexibel nutzbar sein.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Stephan-Jantzen-Ring 18106 Rostock
Tragwerksplanung zur Errichtung eines Schul- und Hortneubaus unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Bauordnungsvorschriften.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Optional können die Leistungsphasen 5, 6 und 8 vergeben werden.
Es ist beabsichtigt die Maßnahme über Förderprogramme zu finanzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung Neubau eines Schul- und Hortgebäudes, Stephan-Jantzen-Ring, 18106 Rostock
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]