Neugestaltung Außenanlagen Hundertwasser Gesamtschule, Sternberger Str. 10, 18109 Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Außenanlagen Hundertwasser Gesamtschule, Sternberger Str. 10, 18109 Rostock
Bei der Hundertwasser Gesamtschule handelt es sich um zwei 5 MP-Schulen mit vier Geschossen des Schultyps Rostock in Plattenbauweise, die an dem unteren bzw. oberen Kopfbau gespiegelt versetzt aneinandergebaut worden ist. Die Schule wurde 1976 gebaut und 1977/78 eröffnet.
Im Jahr 2005/06 wurden die Schulgebäude umfassend saniert. Später erfolgte der Einbau eines Foyers bzw. Pausenhalle in dem südlichen Innenhof.
Die Außenanlagen blieben bisher unsaniert. An der Schule gibt es ca. 800 Schüler, die von Klasse 5-12 unterrichtet werden.
Kopenhagener Str. 5 a/b 18107 Rostock
Neugestaltung und Erschließung der Frei- und Verkehrsanlagen sowie der Ingenieurbauwerke.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
optional können die Leistungsphasen 5-8 vergeben werden.
Städtebaufördermittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außenanlagenplanung Neugestaltung Freianlagen, Hundertwasser Gesamtschule, Sternberger Str. 10, 18109 Rostock
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]