Kreisverkehrsanlage Verkehrsknoten Federower Weg/Am Kurpark/B-Plan Nr 24 A
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waren-mueritz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreisverkehrsanlage Verkehrsknoten Federower Weg/Am Kurpark/B-Plan Nr 24 A
Straßen- und Kanalbauarbeiten:
Das Bauvorhaben befindet sich im Südosten der Ortslage Waren (Müritz). Bestandteil des Bauvorhabens ist der Ausbau des bestehenden Verkehrsknotens Federower Weg/ Am Kurpark zur Kreisverkehrsanlage. Der im Baufeld befindliche Kabel- und Leitungsbestand ist anzupassen. Darüber hinaus sind Neubaumaßnahmen diverser Ver- und Entsorgungsmedien inklusive Soleleitungsverlegung baulich mit umzusetzen.
Waren (Müritz) - Südosten 17192 Waren (Müritz), Verkehrsknoten Federower Weg/Am Kurpark/B-Plan Nr. 24 A
Hauptmengen ca.:
Pflaster abbrechen: 1.200 m², Borde abbrechen: 1.350 m, Rinnen abbrechen: 225 m, Bodenabtrag: 5.600 m³, Asphalt abbrechen: 3.100 m², Bäume fällen: 20 St., Buschwerk roden: 550 m², STS-Material herstellen: 3.650 m², FSS-Mat. herstellen: 1.200 m³, Ashalt-TS herstellen: 4.050 m², Asphalt-BS herstellen: 1.000 m², Asphalt-DS herstellen: 2.350 m², Boden liefern und einbauen: 1.375 m³, Borde herstellen: 2.050 m, Pflaster herstellen: 1.400 m², Pflasterrinne herstellen: 440 m, Markierung herstellen: 720 m, Beschilderung herstellen: 45 St., Leistungsgraben: 1.600 m, Rohre liefern und einbauen: 85 m, Rohre AG einbauen 690 m, Kabel verlegen 1.800 m, Beleuchtung 8 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Formular 124- Eigenerklärung zur Eignung)
- Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Formular 124- Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Formular 124- Eigenerklärung zur Eignung)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Raum 2.21
Nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen. Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4.Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren (Müritz)
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://waren-mueritz.de