Neubau Inklusiver Schulcampus Grevesmühlen, 1.BA Regionalschule, Los 17 - Heizungsanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grevesmuehlen.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Inklusiver Schulcampus Grevesmühlen, 1.BA Regionalschule, Los 17 - Heizungsanlagen
Neubau Inklusiver Schulcampus Grevesmühlen, 1.BA Regionalschule als 4-geschossiger, L-förmiger in zwei Riegel gegliederter Stahlbetonskelettbau mit 5.800 m² BGF. Als Teil der Gesamtmaßnahme wird das Los 17 - Heizungsanlagen ausgeschrieben.
Ploggenseering 64-68 23936 Grevesmühlen
Das Bauvorhaben Inklusiver Schulcampus Grevesmühlen umfasst für das Gewerk Heizung, die Wärmeversorgung mittels Fernwärme.
Als Wärmeüberträger werden Standardprofilheizkörper jedes Bautyps und Baugröße ausgeführt. Es sind ca. 190 Heizkörper zu verbauen.
Im Bereich der Mensa wird eine Fußbodenheizung auf einer Fläche von ca. 140m² vorgesehen.
STES-18-0018
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warin
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 19417
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen stehen unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter https://subreport.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen unter der ID: E34144377 herunter.
Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten.
Seit dem 18.10.2018 sind grundsätzlich nur noch elektronische Angebote zulässig. Postalisch eingereichte Angebote werden nicht zur Wertung zugelassen und ausgeschlossen.
Dem elektronischen Angebot ist das beiliegende Angebotsschreiben (Formblatt 211) vollständig ausgefüllt sowie alle geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen. Das Angebot kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Beim elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben.
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter I.3) zu richten.
Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich, schriftlich über die Vergabeplattform und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Abgabefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an subreport: Herrn Jendrusch, Tel.: +49 (0)221/98578-33 oder per E-Mail: [gelöscht].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]817
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]