e-Vergabesystem 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ego-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
e-Vergabesystem 2022
Der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern plant die Beschaffung und den Einsatz eines kommunalübergreifenden e-Vergabesystems. Diesbezüglich hat der Zweckverband mit den Vorbereitungen zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens begonnen.
Der Zweckverband plant, das zu beschaffende e-Vergabesystem als Service Dienstleistung (EVB-IT) seinen kommunalen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Dabei wird auch eine Beteiligung anderer Kommunen oder weiterer selbständiger, kommunaler Einrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Nichtmitglieder) ausdrücklich begrüßt und vom Zweckverband gerne berücksichtigt.
Bereitstellung und der Betrieb eines landesweiten webbasierten Verfahrens „e-Vergabesystem“ für kommunale und nicht-kommunale Vergabestellen des Land Mecklenburg-Vorpommern. Vertragsgegenstand sind ebenfalls die stetige Weiterentwicklung des angebotenen Systems auf Grundlage des geltenden Vergabesetzes sowie einschlägigen Erlassen und Verordnungen. Eine technische und organisatorische Ersteinweisung sowie -schulung soll den bezugsberechtigten Vergabestelle sowie dem eGo-MV gewährleistet werden. Zukünftig wird der eGo-MV regional Beratungen und Schulungen bei den Vergabestellen zum e-Vergabesystem übernehmen.
2mal 12Monate (einseitige Option des Auftraggebers)
Teilnahmeantrag Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz Unternehmensdarstellung Projektreferenzen des Unternehmens Personalprofile Referenzprojekte der Mitarbeitenden Service- und Supportorganisation Leistungsfähigkeit und Klassifikation des Rechenzentrums Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen Hinsichtlich weiterer Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Teilnahmeantrag sind folgende Anlagen ausgefüllt mit einzureichen :
Anlage 1: Eigenerklärung zur Eignung- EU oder Einheitliches Europäische Eigenerklärung (EEE) Anlage 2: Erklärung nach § 9 Absatz 4 bis 6 VgG M-V: Mindestlohn Anlage 3: (ggf.) Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft Anlage 4: (ggf.) Verpflichtungserklärung zu Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe Anlage 5: Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz:
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Software (-dienstleistungen) im Beschaffungsbereich) einen durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz von mindestens EURO 250.000,- erzielen konnte.
Unternehmensdarstellung:
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens beizufügen.
Bei Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse/ Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden. Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen aller beteiligten Unternehmen in Deutschland anzugeben.
Die Unternehmensdarstellung soll es der Auftraggeberin ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu gewinnen.
Projektreferenzen des Unternehmens:
Es sind vollständige Informationen zu wenigstens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren, bereits abgeschlossenen oder noch in Bearbeitung befindlichen Projekten aus den letzten drei Jahren (Vertragsende) einzureichen. Wenn mehr als drei Projektreferenzen beschrieben werden, werden die ersten drei angelegten Projektreferenzen priorisiert.
Es sind dabei stets zu nennen - Projektbezeichnung,
- Projektinhalt,
- Projektlaufzeit,
- erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes, Aufgabenbezug herstellen
- Grad der Beteiligung innerhalb des Projektes. (Sachbearbeitung, Beratungsfunktion, fachliche Verantwortlichkeit, Leitungs- und Vertretungsfunktion etc.)
Die Referenzen sind dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den in der EU-Bekanntmachung veröffentlichten Rahmenbedingungen entsprechen, insbesondere wenn sie innerhalb der öffentlichen Verwaltung erbracht wurden und eine Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten aufweisen.
Darüber hinaus sollte ein mit den Anforderungen des Auftragsgegenstandes vergleichbarer Grad der initialen Einrichtung (inkl. Software-Customizing), des Betriebs und des Supports von webbasierten e-Procurement-Applikationen nachgewiesen werden. Dabei ist auf die eingesetzten Methoden und Vorgehensweisen einzugehen und die Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand darzulegen. Das technische Umfeld ist zu beschreiben.
Es wird ein Ansprechpartner des Referenzkunden (Name, Vorname, Funktion, E-Mail, Telefonnummer) verlangt. Die Benennung eines Ansprechpartners des Bewerbers (z.B. Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Angaben, die einer Überprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Personalprofile:
Die vom zukünftigen Auftragnehmer zu erzielenden Leistungen sind durch entsprechend qualifizierte fest angestellte Mitarbeiter zu erbringen, die innerhalb des Projektes eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens vier aussagekräftige Personalprofile einzureichen. Den Mitarbeitern sind folgende Rollen zuzuordnen:
- Techniker (Schwerpunkt Netzwerk),
- Applikationsentwickler,
- Mitarbeiter im Support.
Mindestens zwei Personalprofile sind dem Bereich "Mitarbeiter im Support" zuzuordnen.
Die Darstellung der Personalprofile wird hinsichtlich der geforderten Anzahl der Mitarbeiterprofile, dem Erfüllungsgrad der dargestellten Qualifikation, der inhaltlichen Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit bewertet.
Referenzprojekte der Mitarbeiter:
Es ist wenigstens jeweils ein Referenzprojekt der benannten Mitarbeiter zu beschreiben. Voraussetzung ist dabei die Bezugnahme zum Ausschreibungsgegenstand. Zu nennen sind dabei stets - Projektbezeichnung und Projektinhalt,
- Projektlaufzeit und Dauer der Tätigkeit im Projekt,
- erbrachte Leistungen des Mitarbeiters innerhalb des Projektes,
- Grad der Beteiligung des Mitarbeiters innerhalb des Projektes (PT),
- Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners des Auftraggebers.
Die Ausführungen werden in Hinblick auf Vollständigkeit, die inhaltliche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Referenzen bewertet.
Service- und Supportorganisation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Eignung ist die Service- und Supportorganisation des Bewerbers in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand darzustellen. Dabei sind der Aufbau, die Prozesse und die Ausstattung der unternehmenseigenen Service- und Supportorganisation möglichst ausführlich zu beschreiben. Eventuell vorhandene Zertifizierungen in diesem Bereich sind dem Angebot beizufügen.
Beschreiben Sie, mit welchen Mitteln die Durchführung des First- und des Second-Level-Supports sichergestellt werden, so dass anstehende Fragen der Bedienung und Störungen kurzfristig abgeklärt werden können. Welche Arten von Supportleistungen können für den 3rd-Level-Support (z.B. Telefon-, Vor-Ort-, Online-Support) geleistet werden.
Leistungsfähigkeit und Klassifizierung des Rechenzentrums:
Beschreiben Sie die technische Ausstattung des für den Betrieb der IT-Lösung vorgesehenen Rechenzentrums und geben Sie die Qualitätsstufe an (z.B. Tier-Klassifizierung). Fügen Sie entsprechende Zertifizierungen, Audits o.ä. Nachweise bei, die die Qualität bzw. Leistungsfähigkeit bestätigen. Erwartet wird mindestens eine Tier-2-Klassifikation (oder vergleichbares).
Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen:
Kontaktdaten des nach Art. 37 DS-GVO benannten Datenschutzbeauftragten liegen vor. Sofern kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde, muss dies kurz begründet werden.
Es muss mitgeteilt werden, ob für die Leistungserbringung auch Dienstleister mit Hauptfirmensitz in unsicheren Drittländern eingesetzt werden. Ein Einsatz führt zum Ausschluss, es sei denn der "Bewerber" macht stichhaltig klar, dass er das notwendige Schutzniveau auch bei den entsprechenden Dienstleistern sicherstellt (z. B. durch eine Datenverschlüsselung etc.) Beschreiben Sie Ihr Datenschutz- und Datensicherheitskonzept mit Blick auf die konkreten organisatorische und technische Maßnahmen (TOMs) zur Gewährleistung der sicheren und rechtskonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag gemäß Art. 28 ff. DS-GVO.
Abschnitt IV: Verfahren
Hohe Anzahl der späteren Nutzer (Einkaufsgemeinschaft) Komplexes System Komplexität im Aufwand(Einarbeitung, Schulung, Umstellung, Schnittstellen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Unternehmen haben gem. § 97 Abs. 6 GWB einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).