Hansestadt Stralsund - Stadtraum Neuer Markt "Elektroplanung"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hansestadt Stralsund - Stadtraum Neuer Markt "Elektroplanung"
Technische Ausrüstung LPH 1-9, Anlagengruppe 4
18439 Hansestadt Stralsund
Dem Stadtraum Neuer Markt als einem der zwei großen Plätze der Altstadt kommt eine besondere stadträumliche und funktionale Bedeutung zu.
Der Stadtraum umfasst eine Fläche von ca. 20.000 m² und wird aus den Flächen/Teilflächen der u.g. Teilobjekte (Platz, Grünfläche, Straßen) gebildet.
Der Stadtraum gliedert sich in die stark versiegelten Verkehrsflächen des Neuen Marktes und der angrenzenden Straßen mit etwa 14.000 m² sowie in die Grünflächen des Marienkirchenumfeldes mit Kirchhof und sowjetischem Ehrenfriedhof mit etwa 6.000 m².
Zur weiteren Projektentwicklung möchten wir Sie bitten, ein Angebot für die erforderlichen Planungsleistungen für die technische Ausrüstung abzugeben.
Der Stadtraum Neuer Markt teilt sich in drei Teilobjekte, die gesondert beauftragt und abgerechnet werden sollen. Es soll die Vergabe aller Leistungen an nur einen Bieter erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.