Gesamtprojekt "MOBIHUB Stralsund", gefördert durch das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtprojekt "MOBIHUB Stralsund", gefördert durch das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wird durch die Hansestadt Stralsund das Projekt „MOBIHUB Stralsund“ durchgeführt.
Einhergehend mit der Aufwertung des öffentlichen Raumes innerhalb der Altstadt soll dieser, strategisch günstig am Altstadtrand gelegen, Bewohnerparken und innovative Verkehrsdienstleistungen mit Angeboten für Sharing-Mobility verknüpfen und mit einem integrierten Servicebereich sowie einem Stadtteilladen, der Raum für Nachbarschaftsprojekte bietet, ausgestattet sein. Damit soll der derzeit noch vorhandene Parkdruck durch Anwohner gebündelt werden sowie Straßen und Innenhöfe vom Verkehr entlastet werden und ein erster Beitrag zur Mobilitätswende geleistet werden.
Das Gesamtprojekt soll in einem partizipatorischem Prozess unter Beteiligung öffentlicher und privater Akteurinnen und Akteure entwickelt werden. Der durch wegfallende Parkplätze neu gewonnene öffentliche Straßenraum und Raum in Wohnquartieren soll für Aufenthalt und Aktion mobilisiert und mit attraktiven Freiraumelementen ausgestattet werden.
Das Gesamtprojekt gliedert sich in verschiedene Teilprojekte mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten.
Koordination und Management des Gesamtprojektes "MOBIHUB Stralsund" sowie Öffentlichkeitsarbeit
18439 Stralsund
Für die erfolgreiche Projektabwicklung des Gesamtprojektes wird sowohl eine professionelle Projektsteuerung der fünf Teilprojekte als auch die geplante Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit als gezielte Einbeziehung der Stadtgesellschaft extern ausgeschrieben.
Die Öffentlichkeitsarbeit untergliedert sich nochmals in drei verschiedene Bausteine, da die Zielgruppen jeweils differieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchtzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechen der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter der verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - 10 % 2. Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers - 50 % 3. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal - 10 % 4. geeignete Referenzen über Erfahrungen mit geförderten Maßnahmen, z. B. Umgang mit förderrechtlichen Vorgaben/Restriktionen, der Berichterstattung, bei der Fertigung von Verwendungsnachweisen - 15 % 5. geeignete Referenzen von Projekten mit regionalem Bezug innerhalb von M-V - 15 %
Gestaltungskonzept für ausgewählte öffentliche (Straßen)Räume und Quartiershöfe in der Altstadt
18439 Stralsund
Der durch wegfallende Parkplätze neu gewonnene öffentliche Straßenraum und Raum in Wohnquartieren soll für Aufenthalt und Aktion mobilisiert und mit attraktiven Freiraumelementen ausgestattet werden. Das Projektgebiet umfasst einen Großteil der Stralsunder Altstadt, mit einem Radius von ca. 500 m um den geplanten Mobility-Hub als den Einzugsbereich künftiger Nutzerinnen und Nutzer.
Schwerpunktmäßig wird die Konzepterarbeitung für ausgewählte, vom ruhenden Verkehr entlastete Straßen und für mindestens einen Quartiersinnenhof ausgeschrieben. Einzelne konkrete Maßnahmen sollen bereits im Förderzeitraum umgesetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchtzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechen der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter der verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - 10 % 2. Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers - 50 % 3. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal - 10 % 4. geeignete Referenzen über Erfahrungen mit geförderten Maßnahmen, z. B. Umgang mit förderrechtlichen Vorgaben/Restriktionen, der Berichterstattung, bei der Fertigung von Verwendungsnachweisen - 15 % 5. geeignete Referenzen von Projekten mit regionalem Bezug innerhalb von M-V - 15 %
Machbarkeitsstudie und Vorplanung für einen Mobility-Hub
18439 Stralsund
Der geplante Mobility-Hub, dessen Nutzungszeit auf ca. 30 Jahre angelegt ist, soll auf dem Quartier 9, im nordwestlichen Bereich der Altstadt gelegen, errichtet werden. Die ca. 3.630 m² große Fläche stellt eine der letzten verfügbaren Brachflächen in der Altstadt dar. Das Aral selbst ist mit einer Tiefgarage bebaut, eine oberirdische Bebauung dieser stellt aufgrund der statischen Gegebenheiten eine besondere Herausforderung dar. Der Mobility-Hub soll ca. 250 Stellplätze aufnehmen, die insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gewerbetreibende der umliegend dicht bebauten Quartiere nutzen können.
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Mobility-Hub umsetzbar ist, soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie und erster Vorplanung, begleitet von einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung, untersucht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchtzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechen der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter der verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - 15 % 2. Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers - 50 % 3. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal - 10 % 4. geeignete Referenzen über Erfahrungen mit geförderten Maßnahmen, z. B. Umgang mit förderrechtlichen Vorgaben/Restriktionen, der Berichterstattung, bei der Fertigung von Verwendungsnachweisen - 15 % 5. geeignete Referenzen von Projekten mit regionalem Bezug innerhalb von M-V - 10 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister
- Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine
Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird - Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 250 000 EUR gegeben ist.
- geeignete Referenzen (vgl. II.2.9)
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Die erteilten Auskünfte finden bei der Wertung der Referenzen Berücksichtigung.
- Angabe zur Anzahl der Beschäftigten
- Berufsbefähigung und Berufserfahrung Projektleiter und Stellvertreter
- Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt ist (gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb
- Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" / "Landschaftsarchitekt" berechtigt sind
- Juristische Personen, wenn sie die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem o. g. Regelung benennen
- Ausländische Bewerber Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU
Siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages hinzuweisen,
- Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind nur unter Beachtung von EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - Rs.C376/08 möglich,
Hinweis zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, der Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Erklärung zum Datenschutz unter der Adresse: www.stralsund.de/datenschutz/
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Antrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass denm Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, Soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18408
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]