Sanierung Ziegelstraße 3 - Architekten/Freiraumplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Ziegelstraße 3 - Architekten/Freiraumplanung
Das Grundstück mit den darauf stehenden Gebäuden der „Ziegelstraße 3“ in 18439 Stralsund wird derzeit vom Bildungszentrum Nordost als Berufliche Aus- und Weiterbildungseinrichtung sowie der Verwaltung genutzt.
Die Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH plant ihre Dienstleistungen auf diesem Grundstück auszubauen.
Folgende Nutzung ist geplant:
• Betreuung von Menschen mit Behinderung im Rahmen einer Tagesbetreuung • Werkstätten für Behinderte • Räumlichkeiten für die Verwaltung
Hansestadt Stralsund
Die Ausschreibung umfasst den Planungsbestandteil • Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI (inkl. besondere Leistungen Bestandsaufnahme Genauigkeitsstufe II – gem. Anlage TA_4) • Freiraumplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI Es ist eine Beauftragung der Leistungsphase 3 beabsichtigt mit einer Option zur stufenweisen Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Ziegelstr. 3 Architektenleistung/Freiraumplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.