TGL 21 – Los Ingenieurbauwerk
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGL 21 – Los Ingenieurbauwerk
Die EVSE plant seit 2015 die Errichtung und den Betrieb einer Geothermieanlage zur energetischen Nutzung von Thermalsole am Standort des Heizkraftwerkes Schwerin Lankow. Die Erzeugungsanlage wird eine Wärmeleistung von max. 7,5 MW aufweisen und jährlich bis zu 55 GWh Wärme in das Fernwärmenetz der Stadt Schwerin einspeisen.
Die Anlage soll im Wesentlichen aus einer Förderbohrung und einer Injektionsbohrung, einer Soleleitung zur Verbindung der beiden Bohrungen, einem Ingenieurbauwerk zur energetischen Gewinnung der Wärme und dem Gebäude (Geothermiezentrale) zur Unterbringung des Ingenieurbauwerkes bestehen.
Das Investitionsobjekt wird an zwei Standorten realisiert. Standort 1 ist am Heizkraftwerk Schwerin Lankow, Grevesmühlener Straße 28, 19057 Schwerin. Hier werden die Förderbohrung, das Ingenieurbauwerk sowie die Geothermiezentrale errichtet. Am Standort 2, Sportpark Lankow, Ratzeburger Straße, 19057 Schwerin, wird die Injektionsbohrung realisiert sowie Nebenanlagen des Ingenieurbauwerkes.
Schwerin
Auslegungspunkt:
• Wärmequelle:
- Vorlauftemperatur: 54 °C,
- Rücklauftemperatur: 18,5 °C,
- Volumenstrom: 142 m³/h,
- Kälteleistung: 5.960 kW.
• Wärmesenke:
- Vorlauftemperatur: 80 °C,
- Rücklauftemperatur: 60 °C.
• COP min.: 4,1.
Die Maschinen sollen in der Lage sein, ein weites Spektrum von Randbedingungen sowohl auf der Wärmesenken- als auch auf der Wärmequellseite mit hoher energetischer Effizienz zu bedienen.
Die Rücklauftemperaturen des Heiznetzes können bis auf 50 °C absinken und die nachgefragte Vorlauftemperatur bis zu 70 °C. Im Teillastbetrieb, der bis zu einer Heizleistung von 1.000 kW möglich sein soll, muss ein Betrieb mit einer Auskühlung bis nur 40 °C möglich sein.
Die Mindestvorlauftemperatur der Maschinen soll 82 °C betragen.
Die Druckfestigkeit der Wasserseite des Verdampfers muss mindestens 10 bar und die der Kondensatorseite mindestens 20 bar betragen.
Planungsgemäß werden vorgenannte Rahmenbedingungen durch eine Reihenschaltung von vier Maschinen des Typs Carrier 61XWHHZE15 und 10 erreicht. Die gegenläufige Reihenschaltung bezieht sich dabei sowohl auf die Verdampfer- als auch die Kondensatorseiten der Wärmepumpen. So sind die Temperaturdifferenzen zwischen der Wärmesenke (Fernwärme) und der Wärmequelle (Zwischenkreislauf) für jede der Maschinen gering und die energetische Effizienz entsprechend hoch.
Vorgenannte Wärmepumpen sind mit dem Kältemittel R1234ze ausgerüstet. Sein GWP von 7 stellt auch den Grenzwert dar, der nicht überschritten werden darf.
R1234ze ist ein A2L-Kältemittel, also brennbar, aber schwer entflammbar. Die entsprechend DIN EN 378 notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Kältemittelsensorik, Notlüftung etc.) sind zu installieren. Dies gilt vollumfänglich in gleicher Weise, wenn Maschinen mit alternativen Kältemitteln angeboten werden.
Das Zusammenspiel der Wärmepumpen untereinander und mit ihrer Peripherie (Zwischen-kreislaufpumpen, Eingangsregelventil auf der Heiznetzseite, Rücklauf-Beimischpumpe) ist durch einen durch den Wärmepumpenanbieter zu konfigurierenden Masterregler zu organisieren. Dieser sichert zu jeder Zeit die Einhaltung von Betriebsgrenzen und die energetische Optimierung des Betriebes.
Die Leistungsregelung der Maschinen ist grundsätzlich so ausgelegt, dass sie einen ihnen zugeleiteten Fernwärmevolumenstrom auf eine von außen vorgegebene Temperatur aufheizen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland