3D-Mikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: INP-46-2022

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: außeruniversitäres Forschungsinstitut
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung, Lehre und Entwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

3D-Mikroskop

Referenznummer der Bekanntmachung: INP-46-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38511000 Elektronenmikroskope
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. benötigt für ein Forschungsprojekt ein 3D-Laserscanning-Mikroskop.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

Felix-Hausdorf-Str. 2, 17489 Greifswald

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. benötigt für ein Forschungsprojekt ein 3D-Laserscanning-Mikroskop. Das Mikroskop soll die Untersuchung von Messobjekten mit einer Auflösung von bis zu 0,01nm ermöglichen, wobei es gleichzeitig flexibel für größere Messobjekte im Millimeterbereich eingesetzt werden soll. Es sollen nicht nur Informationen zur Oberflächenmorphologie, sondern auch zur dreidimensionalen Struktur des Messobjekts aufgenommen werden.

Für das WIR!-Vorhaben Physics for Food ist diese Flexibilität zwingend erforderlich. Es sollen Änderungen der Oberflächenbeschaffenheit, die sich durch eine Behandlung sowohl an den Plasmaquellen als auch an behandeltem Saatgut über eine große Skala (nm-mm) entsteht, analysiert

und quantifiziert werden. Das Gerät soll daher für eine Charakterisierung der Elektroden von Plasmaquellen und deren Alterung während eines Langzeitbetriebs genutzt werden, um bspw. die Standzeit einer Anlage in der späteren industriellen Anwendung zu untersuchen. Zudem sollen Saatgut und Pflanzenteile mit hoher Auflösung vermessen werden, um eventuelle Änderungen der Oberflächenstruktur durch die Behandlung festzustellen. Abgefilterte Partikel aus Prozesswasserproben sollen ebenfalls untersucht werden. Außerdem sollen Membranen und Filterbestandteile, die für die Aufreinigung von Prozesswasser genutzt werden, vermessen werden, um einen möglichen Verschleiß bzw. eine mögliche Sättigung im Detail zu erfassen.

technische Spezifikationen:

• Messprinzipien: Konfokale Laseroptik, Fokusvariation, Weißlichtinterferometrie

• Sichtfeld bis zu min. 7300μm

• maximale Auflösung Z-Achse von min. 0,01nm

• maximale Auflösung XY-Achse von min. 0,1nm

• Spektroskopische Schichtdickenmessung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Preis netto / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Wartungsvertrag:

- Tisch für Aufbau

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Sonstige Mindestanforderungen:

­- Software zum Steuern des Geräts und Auswerten der Daten (Standortlizenz, nicht Gerätegebunden)

­- Computer für Steuer- und Auswertesoftware

­- elektrische Anschluss nach Norm CEE 7/4, Nennspannung 230V

Ausschlusskriterien:

­- aufgearbeitete („refurbished“) – Systeme

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Das Mikroskop soll die Untersuchung von Messobjekten mit einer Auflösung von bis zu 0,01nm ermöglichen, wobei es gleichzeitig flexibel für größere Messobjekte im Millimeterbereich eingesetzt werden soll. Dabei sollen nicht nur Informationen zur Oberflächenmorphologie, sondern auch zur dreidimensionalen Struktur des Messobjekts aufgenommen werden. Neben der Flexibilität in Auflösung und Messbereich, müssen außerdem felxibel verschiedenen Oberflächenarten, d.h. Metalle, Polymere, Membranen, biologische Oberflächen, etc., betrachtet werden können.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: INP-46-2022
Bezeichnung des Auftrags:

3D-Mikroskop

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
25/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.keyence.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2022