Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 2020010080
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
19053 Schwerin Die Adressliste mit den Standorten im Stadtgebiet sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Schulen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und institutionellen Nachfragern in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag sowie einen Antrag auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der "Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie - BrbFöRL M-V)" gestellt und jeweils eine Förderung in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YY7P/documents] heruntergeladen werden können.
Zuschlagskriterien:
Insgesamt zu erreichende Wertungspunkte = 1.000, hiervon:
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - max. 350 Punkte
2.Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept - max. 320 Punkte
hiervon:
2.1 Backbone - 70 Punkte
2.2 Technik und Leistung des Verteilnetzes - 200 Punkte
2.3 Alternative Verlegemethoden - 50 Punkte
3. Endkundenprodukte - max. 80 Punkte
4. Vertriebs- und Servicekonzept - max. 80 Punkte
5. Vertrag - 70 Punkte
6. Realisierungszeitraum - max. 30 Punkte
7. Vortrieb - max. 70 Punkte
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 6 (Realisierungszeitraum); 7 (Vortrieb); 3 (Endkundenprodukte).
Aufgrund des Umfangs der Beschreibungen zu den einzelnen Kriterien sind diese detailliert nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDT3
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.