Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS/MS) mit Quadrupol-Massenfilter Referenznummer der Bekanntmachung: INP-30-2022 (40)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS/MS) mit Quadrupol-Massenfilter
Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS/MS) mit Quadrupol-Massenfilter
Greifswald
Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS/MS) mit Quadrupol-Massenfilter
Das LC-MS/MS-System ermöglicht eine noch detailliertere Aufklärung chemischer Strukturen von organischen Substanzen, bspw. Schadstoffen und deren Abbauprodukte. Neben der Wasseranalytik können auch die Boden- und Pflanzenanalytik weiter ausgebaut werden. Mithilfe eines Geräts können die zugrundeliegenden Reaktionsmechanismen qualitativ aufgedeckt und beschrieben werden, um somit die untersuchten Behandlungsverfahren noch besser zu verstehen. Des Weiteren ist ein LC-MS/MS-System sensitiver und spezifischer, was auch die quantitative Analytik verbessert, da geringe Nachweis- und Bestimmungsgrenzen erzielt werden können.
Technische Spezifikationen:
LC-MS/MS-System:
LC:
- Pumpe zur Förderung von mind. zwei Laufmitteln - Flussrate mind. 0,001-10ml/min, maximaler Druckbereich mind. 600bar
- temperierbarer Probengeber (mind. 5-35°C), Injektionsvol. mind. 0,1-50μl
- Säulenofen mit Säulenschaltventil: mind. 5-50°C
- Entgaser
- Dioden Array Detektor
- Schale zur sicheren Aufbewahrung der Lösungsmittelflaschen
- RP18 Säule
MS/MS:
- Quadrupolmassenfilter mit hochauflösendem Ionenfallenmassenspektrometer
- Bench-Top System
- Massenbereich: mind. m/z 50-2000
- Auflösungsvermögen: mind. 100.000 FWMH bei m/z 200 für alle Scan-Modi und beide Polaritäten
- Ionenquelle: ESI
- Scangeschwindigkeit mind. 10 Scans pro Sekunde im Full-Scan oder SIM-Modus
- Ionen müssen stufenlos isolierbar sein
- Massengenauigkeit: < 4 ppm RMS - mit externer Kalibrierung gewährleistet über mindestens 24 h
- Aufnahme und Anzeige von Full Scan MS/MS Spektren
- Aufnahme und Anzeige von Selected Reaction Monitoring/Multiple Reaction Monitoring (SRM/MRM) Daten
- PC (einschl. Tastatur, Monitor, Maus, Netzwerkverbindung) und Software zur Steuerung und zur Auswertung der Daten
- Stromanschluss 230 V / 50 Hz inkl. aller Kabel, Gerätedokumentation, Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Massenspektrometer-System (LC-MS/MS) mit Quadrupol-Massenfilter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thermofisher.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/