Erstellung einer Fachanwendung zur Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung von den Vorgaben der StVZO Referenznummer der Bekanntmachung: 522020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Fachanwendung zur Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung von den Vorgaben der StVZO
Ausnahmegenehmigung Paragraph 70 StVZO
Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ein BackEnd-Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung von den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuführen. Ausgenommen sind davon entsprechende Anträge bezüglich landwirtschaftlicher Fahrzeuge.
Ausnahmegenehmigung Paragraph 70 StVZO
Gegenstand dieses Auftrags ist die Erstellung einer Backend-Lösung für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmen von den Bauvorschriften der StVZO nach Paragraph 70 StVZO. Ausgenommen vom Auftrag sind entsprechende Anträge für landwirtschaftliche Fahrzeuge (Mähdrescher, Mähdrescher mit Schneidwerkanhänger, Feldhäcksler und Zugmaschinen mit Zwillingsbereifung).
Dabei sollen Informationen aus bestehenden Dokumenten ausgelesen, extrahiert und in einen Genehmigungsbescheid automatisiert integriert werden. Bei den Dokumenten handelt es sich um strukturierte Antragsdaten im xml-Format sowie Anlagen in Form von Bilddateien (jpeg, gif, png) und pdf-Dateien. Die dabei ausgelesenen bzw. extrahierten Informationen sind mit einer im Rahmen des Auftrags zu konzipierenden Datenbank abzugleichen, um insbesondere bei den Abweichungen von Bau- und Betriebsvorschriften bzw. Auflagen und Bedingungen nach VwVfG M-V im Genehmigungsbescheid eine Auswahl aus einem vorgegebenen Katalog zu erzeugen.
Die BackEnd-Lösung ist zentrale Instanz für die Gewährleistung eines durchgängigen und medienbruchfreien elektronischen Prozesses - von der Antragstellung, über die Erstellung des Genehmigungsbescheids bis künftig zur elektronischen Zustellung.
Die Vertragslaufzeit kann optional um 12 Monate verlängert werden, sofern der Auftraggaber dies dem Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bekannt gibt.
Die Vertragslaufzeit kann optional um 12 Monate verlängert werden, sofern der Auftraggaber dies dem Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bekannt gibt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
* Nachweis einer in Rahmen und Umfang marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU
* Nachweis eines Mindestjahresumsatzes im Tätigkeitsfeld des Auftrags
* Nachweis eines Mindestjahresumsatzes im Tätigkeitsfeld des Auftrags von 600.000 €
* Nachweis einer in Rahmen und Umfang marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio. €.
* Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der seit 2019 erbrachten wesentlichen Leistungen
* fachliche Qualifikation des einzusetzenden Personals sowie deren Beteiligung am Referenzprojekt
* Auftragssprache
* Vorlage mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der seit 2019 erbrachten wesentlichen Leistungen
* fachliche Qualifikation des einzusetzenden Personals sowie deren Beteiligung am Referenzprojekt
* Auftragssprache deutsch, Sprachniveau mindestens C2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.strassen-mv.de