Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Referenznummer der Bekanntmachung: 322000015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Planungsleistungen- Landschaftsplanerische Leistungen- Erarbeitung Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Besondere Leistung
Sagard auf Rügen
Im Zusammenhang mit dem grundhaften Um- und Ausbau der L30 auf ca. 1,6km Länge mit Neubau einer einseitigen Radverkehrsanlage wird als landschaftsplanerische Leistungen die Erarbeitung eines Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie erforderlich
bei Verzögerung der Planung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§44 VgV: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung ist eine Erklärung über die Eintragung in ein Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes bzw. eine Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht. Der Nachweis kann auch über eine Erklärung der Zugehörigkeit zu freiberuflichen Ingenieuren, freiberuflichen Architekten, der Ingenieur- und Architektenkammer oder gleichwertig erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
§45 (4) Nr.2 VgV: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
§45 (4) Nr.4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
§45 (4) Nr.2 VgV: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall: Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio €, für sonstige Schäden 250 T€, die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
§45 (4) Nr.4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bezogen auf jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (brutto) und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für Planung Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie: 10 T€ bezogen auf jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (brutto).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§46 (3) Nr.1 VgV: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen
§46 (3) Nr.2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
§46 (3) Nr.3 VgV: Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
§46 (3) Nr.10 VgV: Unterauftragnehmer
§46 (3) Nr.1 VgV: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen: Firmenreferenz über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, zugelassen werden Referenzen ab 2017. Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens folgende Kriterien eingehalten sind:
- Erstellung von Wasserrahmenrichtlinienfachbeiträgen für Straßen,- Brücken- und Radwegebaumaßnahmen oder auch für sonstige Baumaßnahmen (wie z.B. technische Anlagen)
§46 (3) Nr.2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Angabe und Nachweise für die technischen Fachkräfte, die die Leistung tatsächlich erbringen, Hochschul-/ Fachschulabschluss oder gleichwertig
§46 (3) Nr.3 VgV: Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: Mindeststandard- Vieraugenprinzip
§46 (3) Nr.10 VgV: Unterauftragnehmer: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Die Mindeststandards sind gleichlautend durch Unterauftragnehmer oder andere Unternehmen (Eignungsleihe) für die zugeordneten Leistungen zu erfüllen. Entsprechende Nachweise sind einzureichen.
§75 VGV
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]