Stadt Altentreptow Ersatzneubau Sporthalle Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 218/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Altentreptow
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Altentreptow Ersatzneubau Sporthalle Objektplanung Gebäude und Innenräume
Objektplanungsleistungen § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 "Gebäude" und "Innenräume",Lph. 1 - 9; Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz als Besondere Leistung; Erarbeiten und Erstellen einer vertieften Kostenschätzung und vertieften Kostenberechnung als Besondere Leistung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung sowohl hinsichtlich der Grundleistungen als auch der Leistungsphasen sowie auch der Besonderen Leistungen. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021.
Die Stadt Altentreptow beabsichtigt die Errichtung einer modernen 2-Feld-Sporthalle als Ersatz für die marode 1-Feld-Turnhalle an der Pestalozzistraße 1 zur Sicherung des steigenden Bedarfs durch die Nutzer des Breiten-, Vereins- und Schulsports. Gegenstand der Ausschreibung ist nur die Errichtung der neuen Sporthalle in unmittelbarer Nähe zu der bereits vorhandenen Turnhalle (50 m). Die alte Turnhalle soll nach Errichtung des Ersatzneubaus zurück gebaut werden, was aber nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist.
Neben der Absicherung des Sportunterrichts, sowie der Stärkung des Vereins- und Breitensports, soll mit dem Neubau auch ein Beitrag zum Klimaschutz durch die Einsparung von Energie- und Heizkosten, sowie zur sozialen Integration von Geflüchteten und Menschen verschiedenen Alters und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geleistet werden.
Bedarfsbeschreibung:
Altentreptow ist eine Kleinstadt im Nordosten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Landesteil Vorpommern des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Mit ca. 5.300 Einwohnern ist Altentreptow die geschäftsführende Gemeinde des Amtes Treptower Tollensewinkel mit ca. 14.000 Einwohnern. Altentreptow ist ein Grundzentrum und hat damit besondere Aufgaben. Die Stadt soll Einrichtungen bereithalten, die für die Versorgung der Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs wichtig sind. Hierzu gehören neben Schulen auch Sportanlagen.
Das Angebot der Freizeitgestaltung in der Region bezieht sich zum überwiegenden Teil aus sportlichen Aktivitäten. Dies spiegelt sich in einer erheblichen Zahl von Sportvereinen wider, deren Mitgliederzahl stetig wächst. Da es in den umliegenden Amtsgemeinden kaum Sporthallen gibt, konzentrieren sich auch die umliegenden Vereine auf den Standort Altentreptow.
Die Turnhalle soll auf dem Gelände der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow (KGS Altentreptow) errichtet werden. Das im Jahr 1954 errichtete Hauptgebäude der Schule beherbergt derzeit insgesamt 578 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 12, eingeteilt in einen gymnasialen Bildungsgang und in die mittlere Reife, sowie 45 Lehrerinnen und Lehrer und 4 Referendare. Der Campus befindet sich in einem größeren Neubaugebiet und unterliegt einem kontinuierlichen Sanierungsprozess. So wurde 2010-2011 eine neue Cafeteria errichtet, 2015-2016 das Hauptgebäude saniert und 2019 der Schulhof erneuert.
Bislang befindet sich auf dem Schulcampus eine 30 m x 28 m messende Sporthalle des Typs KT 60 aus den 1970er Jahren. Neben der Nutzung im Rahmen des Sportunterrichts wird die Halle von vielen Vereinen und Freizeitsportlern genutzt (u. a. Tischtennis, Fußball, Badminton, Handball, Boxen, Volleyball, Feuerwehrsport).
Der desolate bauliche Zustand und das geringe Platzangebot der Halle, haben sich allerdings in der Vergangenheit immer häufiger als Hindernis für einen aktiven Vereins- und Breitensport sowie für den reibungslosen Ablauf des Schulsports erwiesen. Von den 70 benötigten Unterrichtsstunden können nur 43 abgesichert werden (immer nur eine Klasse pro Sportstunde; keine Trennung durch Netze möglich). Des Weiteren gibt es zahlreiche Vereine, die aufgrund ihrer Größe (z.B. HV Altentreptow - Handballverein mit über 200 Mitgliedern, davon über 150 Kinder und Jugendliche), die eine größere Turnhalle benötigen, um parallel die Kinder und Jugendlichen zu trainieren.
Um diesen Bedarf zu decken, soll eine moderne 2-Feld-Sporthalle errichtet werden. Die Stadt Altentreptow möchte so neben der Absicherung des Schulsportes den vielen Vereinen der Stadt und der Umgebung ein aktives Vereinsleben ermöglichen und so ihrer Bedeutung als Grundzentrum gerecht werden.
Des Weiteren möchte die Stadt folgende Maßnahmen mit dem Ersatzbau umsetzen:
- Soziale Integration: Neben der aktiven Vereinsarbeit ist ein weiteres Ziel des Neubaus die soziale Integration von Migranten und Geflüchteten. Im Jahr 2017 wurde in Altentreptow eine Gemeinschaftsunterkunft mit bis zu 250 Plätzen eröffnet. Gerade der Sport bietet eine Möglichkeit, das gesellschaftliche Miteinander über kommunikative Barrieren hinweg zu fördern.
- Senkung der Energie- und Heizkosten: Der Stadt Altentreptow ist es wichtig, einen großen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz in Bezug auf die Energie- und Heizkosteneinsparung umzusetzen. Neben einer Anlage, die den aktuellsten technischen Standards entspricht, soll auch ein Standortvorteil der Stadt Altentreptow genutzt werden. Die Stadt Altentreptow ist über die Grenzen für viele Windenergieanlagen/Biogasanlagen bekannt. Hier wird eine Zusammenarbeit angestrebt, um einen Betrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Des Weiteren sollen nach Möglichkeit nur nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen, die den Ansprüchen einer sportintensiven Nutzung gerecht werden.
- Umsetzung Barrierefreiheit / Sport für alle: Ziel der Maßnahme ist es außerdem, einen komplett barrierefreien Komplex zu erschaffen, um alle Zielgruppen erreichen und fördern zu können. Hierbei soll die Barrierefreiheit für Mobilitätseingeschränkte hergestellt und auch an Sehschwache gedacht werden (z. B. durch eine kontrastreiche farbliche Gestaltung zur besseren Orientierung).
Finanzierung:
Für die Maßnahme wird ausgehend von einer Kostenermittlung für die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276-12/2018 aus dem Jahr 2018 von einem Kostenvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto ausgegangen. Die geschätzten Kosten der Baukonstruktion (Anlagengruppe 300) betragen ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto und die geschätzten Kosten für die technischen Anlagen (Kostengruppe 400) betragen ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Hiervon sollen 10 % aus Eigenmitteln der Stadt Altentreptow und 90 % aus Bundesmitteln im Rahmen des Förderprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" durch den Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, bereitgestellt werden.
Die Eignungswertung wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Hierbei sind die Mindestvoraussetzungen der Eignung und die Mindestanforderungen an die Referenzen zu beachten.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Die Mindestvoraussetzungen der Eignung und die Mindestanforderungen an die Referenzen sind zu beachten (siehe unten).
Die Auswahl der Bewerber, bei mehr geeigneten als einzuladenden Bewerbern, wird wie folgt durchgeführt:
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der Bewertungsmaßstab der Ziffer 4.2.2 der Ausschreibungsunterlage entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 300 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit "Vergleichbarkeit / 50 Punkte" bewertet werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich nach seinem Ermessen zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes vor, ggf. ein Nachrückverfahren mit zunächst nicht eingeladenen geeigneten Bewerbern durchzuführen, sollten zunächst eingeladene Bewerber nachträglich wieder ausscheiden. Der Auftraggeber trifft dann geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich. Ein Rechtsanspruch auf ein Nachrückverfahren besteht für Bewerber nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber muss den Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung "Architektin/Architekt" z.B. nach § 3 ArchG M-V
- Gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre (2019, 2020, 2021) für das Unternehmen gesamt
-Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Planungsleistungen
-Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflicht-versicherung
Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 1,5 Mio. EUR und sonstige Schäden 2,0 Mio. EUR
-Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
-Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Architekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieure ggf. mit Büroinhaber in den letzten 3 Jahren
-Jährliches Mittel der Beschäftigten insgesamt unter Einschluss d. Inhaber in den letzten 3 Jahren
-Qualitätssicherung
-3 Referenzen für vergleichbare Planungsleistung der vom Büro realisierten oder in Bearbeitung befindlichen Leistungen der letzten sechs Jahre einschließlich des laufenden Jahres
1.
Die Referenzen müssen sich mindestens auf die Leistungsphase 3 bis 8 des § 34 HOAI 2021 und die vergangenen 6 Jahre einschließlich des laufenden Jahres beziehen, wobei min. 2 Referenzen realisiert sein müssen (min. Leistungsphasen 3 bis 8 bereits vollständig erbracht.
2.
Mindestens 1 Referenz muss sich auf Bauvorhaben ab 2 Mio. EUR Bruttobaukosten beziehen.
3.
Mindestens 1 Referenz muss von einem öffentlichen Auftraggeber beauftragt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFER78X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB