Sanierung Kita "Kunterbunt" in Neubrandenburg - Architektenleistung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dsk-big.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E22593575
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Auftragnehmer der Novis Service & Facility GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sanierungsträger

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Kita "Kunterbunt" in Neubrandenburg - Architektenleistung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kita Kunterbunt, Max-Adrion-Str.41-43, 17034 Neubrandenburg (https://www.jul-kita.de/neubrandenburg-kita-kunterbunt/) liegt in der Randlage des Wohngebietes Datzeberg in Neubrandenburg.

Sie bietet 187 Kindern Platz. Der Stand der Betriebserlaubnis ist aktuell 30/81/66 Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder.

Es werden dort aktuell ca. 150 Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder betreut.

Die Kita Kunterbunt ist eine Integrationseinrichtung (SGB IX und XII) und betreut bis zu 12 behinderte Kinder.

Die JUL-Tochter NOVIS ist Eigentümer der Kita. Die JUL gemeinnützige GmbH ist Mieter und Betreiber der Kita.

Es ist geplant das vorhandene Gebäude (Plattenbau) zu sanieren.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:

17034 Neubrandenburg Max-Adrion-Str. 41-43

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung umfasst den Planungsbestandteil • Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI Es ist eine Beauftragung der Leistungsphase 3 vorgesehen mit einer Option zur stufenweisen Weiterbeauftragung der einzelnen Leistungsphasen der HOAI.

Zusätzlich werden vom Auftraggeber unterstützende Leistungen abgefordert (wie Fördermittelbewirtschaftung, Dokumentationen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenverständnis/ Herangehensweise / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation/ Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement/- struktur / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck Präsentation / Gewichtung: 8 %
Preis - Gewichtung: 32 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

siehe Ausschreibungsunterlage Anlage A/B/C

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Finanzierung erfolgt aus Städtebaufördermitteln gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie Eigenmitteln des Trägers.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Nachweis der Berufszulassung (Eintragung im Berufsregister mit Eintragungsnummer) oder ein diesem vergleichbarer Nachweis liegt bei (§ 44 VgV). Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBO MV liegt bei (§ 46 Abs.3 Nr. 6 VgV) (liegt der Nachweis der Berufszulassung als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur vor, ist ein gesonderter Nachweis entbehrlich) - siehe Teilnahmeantrag Anlage

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

siehe Teilnahmeunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/06/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/07/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;

der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen ist.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2022