Sanierung Kita "Kunterbunt" in Neubrandenburg - Architektenleistung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dsk-big.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kita "Kunterbunt" in Neubrandenburg - Architektenleistung
Die Kita Kunterbunt, Max-Adrion-Str.41-43, 17034 Neubrandenburg (https://www.jul-kita.de/neubrandenburg-kita-kunterbunt/) liegt in der Randlage des Wohngebietes Datzeberg in Neubrandenburg.
Sie bietet 187 Kindern Platz. Der Stand der Betriebserlaubnis ist aktuell 30/81/66 Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder.
Es werden dort aktuell ca. 150 Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder betreut.
Die Kita Kunterbunt ist eine Integrationseinrichtung (SGB IX und XII) und betreut bis zu 12 behinderte Kinder.
Die JUL-Tochter NOVIS ist Eigentümer der Kita. Die JUL gemeinnützige GmbH ist Mieter und Betreiber der Kita.
Es ist geplant das vorhandene Gebäude (Plattenbau) zu sanieren.
17034 Neubrandenburg Max-Adrion-Str. 41-43
Die Ausschreibung umfasst den Planungsbestandteil • Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI Es ist eine Beauftragung der Leistungsphase 3 vorgesehen mit einer Option zur stufenweisen Weiterbeauftragung der einzelnen Leistungsphasen der HOAI.
Zusätzlich werden vom Auftraggeber unterstützende Leistungen abgefordert (wie Fördermittelbewirtschaftung, Dokumentationen).
siehe Ausschreibungsunterlage Anlage A/B/C
Die Finanzierung erfolgt aus Städtebaufördermitteln gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie Eigenmitteln des Trägers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Berufszulassung (Eintragung im Berufsregister mit Eintragungsnummer) oder ein diesem vergleichbarer Nachweis liegt bei (§ 44 VgV). Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBO MV liegt bei (§ 46 Abs.3 Nr. 6 VgV) (liegt der Nachweis der Berufszulassung als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur vor, ist ein gesonderter Nachweis entbehrlich) - siehe Teilnahmeantrag Anlage
siehe Teilnahmeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.