Vergabe der ICT Serviceleistungen im Landkreis Nordwestmecklenburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der ICT Serviceleistungen im Landkreis Nordwestmecklenburg
Es wird für einen Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2026 ein Dienstleister für die Betreibung der vorhandenen und geleasten IT-Infrastruktur gesucht
Landkreis Nordwestmecklenburg
Es wird für einen Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2026 ein Dienstleister für die Betreibung der vorhandenen und geleasten IT-Infrastruktur gesucht. Die Betreibung umfasst IT-Dienstleistungen und Services für das Drucken, Kopieren, Scannen, die IP-Telefonie, Internet, die mobile Einwahl, WLAN, Fachprogramme und DMS) und der Telekommunikation für die Vernetzung von Verwaltungsstandorten. Der IT-Dienstleister übernimmt die Gesamtverantwortung für alle Teilbereiche und die Koordinierung der Serviceleistungen und Betreibung zwischen diesen führend steuert. Dabei sind die technischen Anlagen insbesondere aber die bestehende technische Infrastruktur und das Betriebskonzept zu beachten.
Nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb werden nach Prüfung der geforderten Informationen (A-Kriterien) geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach UfAB (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) auf der Grundlage der Einfachen Richtwertmethode. Dabei wird das wirtschaftlichste Angebot durch ein Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Die Kennzahl zur Leistungs-Preis-Bewertung wird aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebots und dem Angebotspreis berechnet.
A-Bewertungskriterien (1.Stufe Teilnahmewettbewerb):
A 1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen A 2 Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR pro Jahr und Schadensfall oder Eigenerklärung zum Abschluss einer ausreichenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall über die Gesamtdauer des Vertragsverhältnisses, soweit dies nicht bereits durch die vorgenannte Versicherung abgedeckt ist.
A 3 Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitsanforderungen an ISO/IEC27001:2013 anlehnt und den IT-Grundschutz gemäß BSI IT-Grundschutz Kompendium – für den zwischen Bieter und dem Landkreis noch abzustimmenden Grundschutz Kompendium – realisiert und auch die Einhaltung der Mindestanforderungen während der Vertragslaufzeit gewährleistet. (formfrei) A 4 Eigenerklärung des Bieters, dass die Mitarbeiter auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach EU DSGVO verpflichtet sind und dass diese Verpflichtung in regelmäßigen Abständen wiederholt wird.(formfrei) A 5 Nachweis, der Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 EU DSGVO, sowie Angabe von Namen, Anschrift, Funktionen im Unternehmen, Telefonnummer, E-Mail (formfrei).
A 6 Nachweis, dass der Bieter seinen Unternehmenssitz in Deutschland hat bzw. in der EU mit NL in Deutschland.
A 7 Der Bieter hat umfangreiche Erfahrungen (mind. 5 Jahre) im Betrieb der kommunalen Fachverfahren und Applikationen.
A 8 Der Bieter wird selbst oder als GU mit geeigneten Nachunternehmern alle Leistungen gemäß Anlage 3.1 bis 3.6 vollumfänglich erbringen. Neben den betrieblichen Anforderungen der IT-Infrastruktur (Anlage 3.1) sind ebenfalls die Betreiber-Lösungen Druck- und Kopierkonzept (Anlage 3.5) , IPT-Lösung (Anlage 3.6) und Standortvernetzung (Anlage 3.1 - WAN-Vernetzung) beschrieben und preislich bewertet.
A 9 Der Bieter stellt sicher, dass mit Zuschlagserteilung die Betriebsübernahme zum 01.07.2022 gewährleistet wird. Er sichert zu, dass vor Ort ein Serviceteam von mind. 4 technischen Ma an allen Standorten und gem. Vorgaben IT Services erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter [https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/] genügen müssen.
Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des Begleitdokuments erkennbar sind.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bliebt unberührt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland