Entwässerungsleitachse – Abschnitt Fritz-Reuter-Straße 1.BA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwässerungsleitachse – Abschnitt Fritz-Reuter-Straße 1.BA
Die NORDWASSER GmbH hat die Planung der Entflechtung des MW-Kanals und der Sanierung der Trinkwasserleitung in der Fritz-Reuter-Straße (Länge ca. 560 m) in Rostock veranlasst. Die TWL soll in PE-HD da 110 x 10,0 neu verlegt werden. Die Planung wurde ursächlich durch die Absicht des AG veranlasst, die Entwässerungsleitachse „Röper – Ulmenmarkt - Fritz-Reuter-Straße - Warnow“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock weiter zu vervollständigen.
Die Umsetzung dieser Maßnahme soll in drei Bauabschnitten erfolgen. Der BA 1 erstreckt sich von der Doberaner Straße bis zur Borwinstraße (Länge ca. 180 m), der BA 2 von der Borwinstraße bis zur Waldemarstraße (Länge ca. 170 m) und der BA 3 von der Waldemarstraße bis zur Ulmenstraße (Länge ca. 210 m).
Gegenstand der vorliegenden Planung ist der BA 1 – Los 2.
Die geplanten Maßnahmen nimmt das Tiefbauamt als Anlass, in enger Koordinierung auch die vorhandenen Verkehrsflächen (Los 1) grundhaft zu erneuern.
Zudem planen die Stadtwerke Rostock in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV) die fernwärmetechnische Erschließung weiter auszubauen (Los 3). Daher sind die Stadtwerke in den Planungsprozess mit einbezogen und die Trassenführung der neuen Fernwärmeleitungen, inkl. der Grundstücksanschlüsse, im gepl. Bauraum berücksichtigt.
Die Planungen der Straßenbeleuchtung werden im Zuge der Verkehrsanlagenerneuerung mit ausgeführt und innerhalb der Maßnahme als Los 4 geführt.
Im Rahmen der entwässerungstechnischen Sanierung sollen neben den Hauptleitungen auch alle Grundstücksanschlüsse des Abwasserkanals bis an die Grundstücksgrenze erneuert bzw. die RW-Anschlüsse neu gebaut werden, vorhandene Trinkwasserhausanschlüsse in PE-HD sind umzubinden, alle anderen Materialien der TW-Hausanschlüsse sind bis zum Wasserzähler in PE-HD zu erneuern.
Die 3 Bauabschnitte sollen in koordinierter Ausführung mit allen Beteiligten aufeinander folgend realisiert werden. Mit dem BA 1 soll im II. Quartal 2022 begonnen werden.
Ingenieurleistungen - BOL/öBü
18057 Rostock - Fritz-Reuter-Straße
- Planung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI
- Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI
- Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI
- Besondere Leistungen
siehe Leistungsbeschreibungen
Vergabenummer: F201/66/21
Ingenieurleistungen - Baustellenkoordinator
18057 Rostock - Fritz-Reuter-Straße
- Sonstige Leistung Baustellenkoordination
siehe Leistungsbeschreibung
Vergabenummer: F202/66/21
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]