Nicht-offener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, Quartier Klosterstraße in Woldegk Referenznummer der Bekanntmachung: 1342
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE80J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Woldegk
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woldegk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht-offener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, Quartier Klosterstraße in Woldegk
Gegenstand des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem Ideenteil ist die Neugestaltung des östlichen Teilbereichs des Quartiers Klosterstraße in der Gemeinde Woldegk. Nachdem im Jahr 2019 städtebaulich-hochbauliche Ideenstudien für diesen Teilbereich durchgeführt wurden, soll nun mit der Eckbebauung Ernst-Thälmann-Straße/Klosterstraße der Beginn der Quartiersbebauung angezeigt und zugleich auf einer Fläche von ca. 0,2 ha (Wohn- und Nutzfläche ca. 1.800 qm) ein hochbaulicher Akzent für die Quartiersneugestaltung gesetzt werden. Des Weiteren sollen die Ergebnisse der städtebaulich-hochbaulichen Ideenstudie für den restlichen Teilbereich des Quartiers überprüft werden und auf einer Fläche von ca. 0,7 ha eine städtebauliche Komposition entwickelt werden, die den vielfältigen Ansprüchen eines neu entstehenden Wohnquartiers inmitten einer gewachsenen Stadtstruktur gerecht wird. Dabei sind sowohl die stadtgeschichtlichen Bezüge als auch Anforderungen der Gegenwart und einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu beachten.
Übergeordnetes Ziel des Bauvorhabens ist der Erhalt und die behutsame Entwicklung der Woldegker Altstadt in seiner kompakten Stadtstruktur sowie die nachhaltige Stärkung zentraler Funktionen im Ortskern. Im Mittelpunkt steht dabei eine bedarfsorientierte und ausgewogene innerstädtische Wohnraumentwicklung, die sich durch gute Erreichbarkeit und eine sorgsame Nutzungsmischung auszeichnet.
Die Förderung des Bauvorhabens sowie die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt mit Städtebaufördermitteln.
Die Auslobungsunterlagen mit Aufgabenstellung und Verfahrensteil werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber/-innen zur Verfügung gestellt.
Die Büros A & S GmbH Neubrandenburg, Baukonzept Neubrandenburg GmbH und ign architekten + ingenieure, Waren (Müritz), waren mit der Bearbeitung einer städtebaulich-hochbaulichen Ideenstudie im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung beauftragt. Die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung werden (mind. in Teilen) den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Büro mit dem Versand der Auslobungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die vorgenannten Büros sind von der Teilnahme an dem laufenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Für das Amt Woldegk begleitet das büro luchterhandt & partner, Hamburg die operative Umsetzung dieses Realisierungswettbewerbs.
Abschnitt IV: Verfahren
- Städtebauliches Konzept: Qualität der Gesamtidee, Qualität der Maßstäblichkeit der Bebauung, Qualität der Integration in den Stadtraum, Qualität der Adressbildung, Qualität des Erschließungs- und Mobilitätskonzepts, Berücksichtigung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen
- Hochbauliches Konzept: Architektonische Qualität, Gestaltqualität der Fassaden/Baukörpergliederung, Qualität des Erschließungskonzepts, Qualität der Zugänglichkeit und der Barrierefreiheit, Qualität der Nutzungsverteilung, Qualität der Grundrisse, Qualität der Beziehung zwischen Innen- und Außenraum
- Wirtschaftlichkeit in Baukosten, Unterhalt, Betrieb und Pflege
- Qualität des energetischen Konzepts und des Konzepts zur Nachhaltigkeit
- Erfüllung der formalen Vorgaben
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Dem Preisgericht obliegt eine verantwortliche, den Vorgaben und Intentionen der von der Ausloberin in der Auslobung formulierten Rahmenbedingungen genügende Bewertung. Das Preisgericht hat das Recht, die oben genannten Bewertungsmerkmale zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.milatz-schmidt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bksp.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Preisgericht stimmt wie folgt über die Vergabe der Preise ab:
1003: 2. Preis 9:0 (zugestimmt)
1001: 3. Preis 9:0 (zugestimmt)
1004: Anerkennung 9:0 (zugestimmt)
Das Preisgericht beschließt einstimmig die Preissumme (gem. Auslobung Preissumme von [Betrag gelöscht] EUR
netto) wie folgt aufzuteilen:
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
Anerkennung: [Betrag gelöscht] EUR
Da insgesamt 7 Arbeiten eingegangen sind, wird zudem die pauschale Aufwandsentschädigung für alle Teilnehmer wie folgt angepasst: Aufwandsentschädigung: [Betrag gelöscht] EUR.
Somit ergeben sich folgende Preisträger:
1003: 2. Preis:
milatz.schmidt architekten gmbh, Neubrandenburg
1001: 3. Preis:
Architekten BKSP Grabau Obermann Ronczka und Partner mbB, Hannover
1004: Anerkennung:
Westphal Architekten BDA, Bremen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVR85G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.