Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von WLAN, Endgeräten, Präsentationstechnik und Dienstleistungen für die Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von WLAN, Endgeräten, Präsentationstechnik und Dienstleistungen für die Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Der grundsätzliche konzeptionelle Rahmen der technischen Ausstattung, des Betriebs und des Supports ist im Medienentwicklungsplan (MEP) der Hanse- und Universitäts-stadt Rostock zusammengefasst. Die Ziele für die Medienbildung sind in den Medien-bildungskonzepten (MBK) der kommunalen Schulen gesetzt. Für die Umsetzung die-ser Grundsatzdokumente stehen der Stadtverwaltung finanzielle Mittel aus dem kom-munalen Haushalt und aus der Förderung des „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zur Verfügung.
Mit diesem Vergabeverfahren sollen Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von WLAN, Endgeräten, Präsentationstechnik sowie Dienstleistungen für 40 Schulen aus-geschrieben und abgeschlossen werden.
Tablet Appe iPad
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
1.075 Stück Tablet Apple ipad 1.075 Stück passende Schutzhülle 1.075 Stück MDM Endgerätelizenz
Notebooks
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
1.616 Stück Notebooks
PC Grundgeräte (Mini PC)
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
2.903 Stück PC-Grundgeräte (Mini-PC)
Monitore
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
2.453 Stück Monitore
Elektrisch höherverstellbares Trägersystem mit klappbaren Seitenflügeln und montierten interaktivem Display
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
1.021 Stück Interaktives Display mit Tafelsoftware laut LV 1.021 Stück Pylonentafelanlage mit elektrischer Höhenverstellung; inkl. standardmäßiger VESA-Halterung für die Aufnahme des 86 Zoll interaktiven Display laut LV 827 Stück Paar Seitenflügel (Anzahl Paa-re) OHNE aufgedruckter Lineatur 194 Stück Paar Seitenflügel (Anzahl Paa-re) MIT aufgedruckter Lineatur für Grundschulen 1.021 Stück Paar Externe Stereo-Aktiv-Lautsprecher (Anzahl Paare) 1.638 Stück Didaktische Endgerätesoftware (Flipchartsoftware) für die Lehrkräfte der 40 Schulen 40 Stück Technische Einweisung vor Ort (Max. 12 Teilnehmer pro Schule, Dauer ca. 3-4 Stunden) 1.021 Stück Abbau der bisher vorhandenen Schultafeln und Transport zu einem Lagerplatz des Schulträgers bzw. Ort der Verschrottung 1.021 Stück Einbau und die Inbetriebnahme des Tafelsystems mit elektrischer Höhenverstellung sowie die Einrichtung und der be-triebsfertige Anschluss des interaktiven Displays vor Ort.
1.021 Stück Wartungsvertrag für interaktives Display und Pylonentafelanlage mit elektrischer Höhenverstellung
WLAN Access Points
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
834 Stück WLAN Acces-Points
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
- Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf - 3 Referenzen (siehe Anlage Bieterbedingungen)
- Handelsregisterauszug
Abschnitt IV: Verfahren
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Neuer Markt 3, 18055 Rostock
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland