Vergabe von Planungsleistungen für die Umstrukturierung, Modernisierung im Bestand und den Teilneubau des Bildungszentrums Rostock Referenznummer der Bekanntmachung: 204/21- Rostock Angebotsphase
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-omv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für die Umstrukturierung, Modernisierung im Bestand und den Teilneubau des Bildungszentrums Rostock
Planungsleistungen für die Umstrukturierung, Modernisierung im Bestand und den Teilneubau des Bildungszentrums Rostock
Bildungszentrum Rostock Schwaaner Landstraße 8 18055 Rostock
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern beabsichtigt das Bildungszentrum Schwaaner Landstraße 8 in 18055 Rostock umzustrukturieren, im Bestand zu modernisieren und mit einem Teilneubau neu zu errichten. Das Bildungszentrum befindet sich ca. 1,5 km südlich des Stadtzentrums der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und liegt in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Der Gesamtkomplex besteht aus dem langgestreckten Hauptgebäude Haus 1000/2000, den ostseitig zum Hauptgebäude fingerförmig verbundenen drei zweigeschossigen Werkstattgebäuden Haus 2200 bis 2400 sowie dem denkmalgeschützten Gebäude Haus 3000, in denen 26 Übungseinheiten verschiedener Gewerke untergebracht sind. Im Hauptgebäude (Haus 1000/2000) befindet sich zudem eine Mensa und eine Cafeteria sowie die Verwaltung des Bildungszentrums und die Bildungsabteilung der Handwerkskammer. In Verlängerung des Hauptgebäudes ist das Internat (Haus 4000) mit 38 Einzelzimmern und 46 Doppelzimmern angeordnet. Im Kellergeschoss des Hauptgebäudes befindet sich eine Tiefgarage mit 115 Stellplätzen; südlich und westlich im Außenbereich des Hauptgebäudes liegen weitere Parkplätze. Das Bildungszentrum (ohne Tiefgarage) umfasst eine Fläche von ca. 8.600 m2. Der Gebäudebestand wurde Mitte der 1990er Jahre erbaut und 1998 in Betrieb genommen.
Für die Modernisierungs- und Baumaßnahme des Bildungszentrums liegt eine gutachterlich geprüfte und genehmigte Variantenuntersuchung mit Raumprogramm vor. Im Rahmen der Variantenuntersuchung hat sich ergeben, dass die Errichtung eines Teilneubaus, das Freiziehen des Gebäudes Haus 3000 (Karosseriebau/Trockenbau), und eine Modernisierung des Hauptgebäudes Haus 1000/2000 (Metall/CNC/Sanitär-Heizung-Klima/Bäcker/Konditor/Fachverkauf/Elektro/Kfz/Friseur/Kosmetik/Zahntechnik/Theorie/EDV/ Mensa/Cafeteria/Verwaltung), der Werkstattgebäude Haus 2200 (Schweißen), Haus 2300 (Tischler) und Haus 2400 (Maler/Kfz) sowie des Gebäudes Haus 4000 (Internat) die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Variante darstellt (Variante II Modernisierung und Teilneubau). Die Baukosten betragen ca. 7,2 Millionen EUR (netto) für die Kostengruppen 200 bis 500.
Die erarbeiteten Vorschläge zur Umstrukturierung, zum Gebäudebestand und zu den Modernisierungsmaßnahmen sind in der vertiefenden Planung unter wirtschaftlichen und funktionalen Aspekten und für eine langfristig zukunftsfähige Nutzungsdauer sowie unter Berücksichtigung des Ideal-Raumprogramms zu überprüfen und anzupassen. Änderungen im Raumprogramm sind somit noch möglich. Die Nutzer des Bildungszentrums sind überwiegend Jugendliche der beruflichen Ausbildung. Dementsprechend sind die Gebäude, Werkstätten und Räume in Aufbau und Gestaltung zweckdienlich und robust auszuführen. Die vertiefende Planung ist in enger Abstimmung mit dem Bauherrn, der Bauverwaltung und den Gutachtern zu erarbeiten. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche und sparsame Modernisierungs- und Bauausführung und wirtschaftliche und sparsame Kosten für Betrieb und Unterhaltung in allen Belangen der Nutzung. Die modernisierten Bestandsgebäude und die Errichtung des Teilneubaus sind nachhaltig und ressourceneffizient zu betreiben.
Die Priorität der Maßnahme ist die Errichtung des Teilneubaus (neu Haus 2100). Als mögliche Bebauungsfläche auf dem Grundstück der Liegenschaft kommt die freie Fläche zwischen der Einfahrt der Tiefgarage und dem Werkstattgebäude Haus 2200 in Frage. Für eine alternative Lösung zur Errichtung des Teilneubaus prüft der Auftraggeber derzeit den Grundstückskauf unmittelbar gegenüber dem Bildungszentrum auf östlicher Seite (Dalwitzhofer Weg). Im Teilneubau ist der im freizuziehenden Gebäude Haus 3000 verortete Werkstattbereich Karosseriebau mit den Funktionsräumen und Nebenflächen aufzunehmen. Der im Haus 3000 zweite verortete Werkstattbereich Trockenbau soll in das Werkstattgebäude Haus 2300 (Tischler) integriert werden. Die Bestandsgebäude Haus 1000/2000, 2200 bis 2400, 3000 und Haus 4000 sollen erhalten bleiben und sind mit Ausnahme von Haus 3000 für ein werterhaltendes Erscheinungsbild baulich und energetisch auf den heutigen modernen Stand der Technik zu modernisieren und zu ertüchtigen. Die Modernisierungsmaßnahmen umfassen u. a. Dachmodernisierung ggf. mit Austausch der Oberlichter, brandschutztechnische Ertüchtigung, Dämmmaßnahmen, Fassadenarbeiten, Erneuerung der Fahrstühle, Strangsanierung der Wasser-/Abwasserleitungen, Elektro-, Sanitär- und Lüftungsinstallation, Türelemente und Fenster, Notbeleuchtung, Trockenbau-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Schallschutz- und Sonnenschutzmaßnahmen sowie die Anarbeitung der Außenanlagen. Ein wesentlicher Modernisierungsschwerpunkt ist die Beseitigung der Wasserschäden in der Tiefgarage und die bauliche Umsetzung eines Hochwasserschutzsystems im Ein- und Ausfahrtsbereich sowie im Bereich des westlich von Haus 1000/2000 liegenden Trafos. Die technischen Anlagen (Lüftungsanlagen, Absauganlagen etc.) sind vertiefend zu untersuchen. In der vertiefenden Planung sind die angedachte gewerkespezifische An- und Zuordnung und sinnvolle Umstrukturierungen und Zusammenführungen der Werkstatt- und Überhangflächen des Hauptgebäudes Haus 1000/2000 und der Werkstattgebäude Haus 2200 bis 2400 für eine effizientere Gestaltung der Gebäudestruktur, der Werkstattbereiche und der Raumaufteilung zu prüfen. Bildungsökonomische und didaktische Aspekte sind dabei zu berücksichtigen.
Der Betrieb des Bildungszentrums soll während der Bau- und Modernisierungsmaßnahme weitergeführt werden. Die Errichtung des Teilneubaus und die Modernisierung der Bestandsgebäude sind daher in Abschnitten durchzuführen.
Weitere Einzelheiten sind der Aufgabenbeschreibung (Anlage B) zu entnehmen.
Die Modernisierungs- und Baumaßnahme wird mit Bundes- und Landesmitteln gefördert. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist von der Gewährung der Fördermittel abhängig. Hierfür werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 (§ 34 Abs. 3, Abs. 4 i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI) stufenweise vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für die Umstrukturierung, Modernisierung im Bestand und den Teilneubau des Bildungszentrums Rostock
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
1. Planungsleistungen für Technische Ausrüstung: GT Consult Gesellschaft für Gebäudetechnik und Gebäudemanagement mbH/Hamburg;
2. Tragwerksplanung und Bauphysik: KSK Ingenieure GmbH & Co. KG/Eutin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45R76R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2.
§134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.