Nassbaggerarbeiten - Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock Referenznummer der Bekanntmachung: 805PE2-231.2-Wa2/5-3/1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 246-648838)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2021/115/008_01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsv.de/wsa-ostsee
Abschnitt II: Gegenstand
Nassbaggerarbeiten - Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee (WSA) plant und führt die Umsetzung des Projektes „Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock“ für 15 m tiefgehende Schiffe durch.
Die vom AN zu erbringenden, in 2 Lose aufgeteilten Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Vertiefung und in Teilabschnitten zur Verbreiterung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock. In diesem Zusammenhang ist auch eine neue Sedimentfalle herzustellen. Die Nassbaggerarbeiten beinhalten die Aufnahme, den Transport und die Umlagerung von Boden auf eine Umlagerungsstelle sowie deren Erweiterungsfläche vor der Küste bzw. in eine sogenannte Schlickgrube in der Unterwarnow. Die seewärtige Zufahrt ist von km 2,0 bis km 16,9 abschnittsweise auf NHN -16,50 m, NHN - 17,00 m und NHN -17,20 m herzustellen. Das auszubaggernde Bodenvolumen für die Gesamtbaumaßnahme beträgt ca. 4,92 Mio. m³ Sediment für die Lose 1 und 2 (Stand: 12/2020). Die zu baggernden Bodenarten setzen sich zu ca. 47% aus Geschiebemergel und Beckenton/-schluff, zu ca. 34% aus Sand/Kies und zu ca. 19% aus Sohlsedimenten und organischen Sediment zusammen.
Die geplante Gesamtbauzeit für die Anpassung der seewärtigen Zufahrt umfasst ca. 2,5 Jahre. Spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung der Nassbaggerarbeiten inklusive Fertigstellung der Baustelleneinrichtung ist mit den Nassbaggerarbeiten zu beginnen. Der Fertigstellungstermin der Gesamtbaumaßnahme ist spätestens Ende März 2025.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee (WSA) plant und führt die Umsetzung des Projektes „Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock“ für 15 m tiefgehende Schiffe durch.
Die vom AN zu erbringenden, in 2 Lose aufgeteilten Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Vertiefung und in Teilabschnitten zur Verbreiterung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock. In diesem Zusammenhang ist auch eine neue Sedimentfalle herzustellen. Die Nassbaggerarbeiten beinhalten die Aufnahme, den Transport und die Umlagerung von Boden auf eine Umlagerungsstelle sowie deren Erweiterungsfläche vor der Küste bzw. in eine sogenannte Schlickgrube in der Unterwarnow. Die seewärtige Zufahrt ist von km 2,0 bis km 16,9 abschnittsweise auf NHN -16,50 m, NHN - 17,00 m und NHN -17,20 m herzustellen. Das auszubaggernde Bodenvolumen für die Gesamtbaumaßnahme beträgt ca. 4,92 Mio. m³ Sediment für die Lose 1 und 2 (Stand: 12/2020). Die zu baggernden Bodenarten setzen sich zu ca. 47% aus Geschiebemergel und Beckenton/-schluff, zu ca. 34% aus Sand/Kies und zu ca. 19% aus Sohlsedimenten und organischen Sediment zusammen.
Die geplante Gesamtbauzeit für die Anpassung der seewärtigen Zufahrt umfasst ca. 2,5 Jahre. Spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung der Nassbaggerarbeiten inklusive Fertigstellung der Baustelleneinrichtung ist mit den Nassbaggerarbeiten zu beginnen. Der Fertigstellungstermin der Gesamtbaumaßnahme ist spätestens Ende März 2025.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee (WSA) plant und führt die Umsetzung des Projektes „Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock“ für 15 m tiefgehende Schiffe durch.
Die vom AN zu erbringenden, in 2 Lose aufgeteilten Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Vertiefung und in Teilabschnitten zur Verbreiterung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock. In diesem Zusammenhang ist auch eine neue Sedimentfalle herzustellen. Die Nassbaggerarbeiten beinhalten die Aufnahme, den Transport und die Umlagerung von Boden auf eine Umlagerungsstelle sowie deren Erweiterungsfläche vor der Küste bzw. in eine sogenannte Schlickgrube in der Unterwarnow. Die seewärtige Zufahrt ist von km 2,0 bis km 16,9 abschnittsweise auf NHN -16,50 m, NHN - 17,00 m und NHN -17,20 m herzustellen. Das auszubaggernde Bodenvolumen für die Gesamtbaumaßnahme beträgt ca. 4,76 Mio. m³ Sediment für die Lose 1 und 2 (aktualisierter Stand). Die zu baggernden Bodenarten setzen sich zu ca. 47% aus Geschiebemergel und Beckenton/-schluff, zu ca. 34% aus Sand/Kies und zu ca. 19% aus Sohlsedimenten und organischen Sediment zusammen.
Die geplante Gesamtbauzeit für die Anpassung der seewärtigen Zufahrt umfasst ca. 2,5 Jahre. Spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung der Nassbaggerarbeiten inklusive Fertigstellung der Baustelleneinrichtung ist mit den Nassbaggerarbeiten zu beginnen. Der Fertigstellungstermin der Gesamtbaumaßnahme ist spätestens Ende März 2025.
Los 1 umfasst die Baggerung und Verbringung von ca. 22.900 m³ mit Schadstoffen belastetem Sediment aus den Baggerabschnitten BA1 und BA3 in eine Schlickgrube in der Unterwarnow. Die Baggerarbeiten sind in diesem Fall zwingend mit geschlossenen Baggerschaufeln bzw. geschlossenen Greiferschalen auszuführen. Die Verbringung ist zwingend trübungsarm und bodennah unter Nutzung einer Schlickschürze und über einen Einfülltrichter mit Fallrohr durchzuführen.
Los 1 umfasst Baggergut aus den Baggerabschnitten:
- BA1: Einzelfläche am km 2,3
- BA3: Fläche zwischen km 5,1 bis km 5,4
Die Fertigstellung von Los 1 muss mit der Einrichtung der Schlickgrube ab September 2022 und den anschließenden Nassbaggerarbeiten im Oktober 2022 der ersten Winterphase beginnen und bis spätestens Januar 2023 der ersten Winterphase erfolgt sein. Im Zuge der Baggermaßnahme im Los 1 werden die belasteten oberflächennahen Sedimente abgetragen, sodass diese Nassbaggerung im Los 1 vor der Nassbaggerung von Los 2 in diesen Bereichen (BA1 mit der Einzelfläche am km 2,3 und BA3 mit der Fläche im Bereich zwischen km 5,1 bis km 5,4) erfolgen muss.
*Definition Winterphase: Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende März
Los 1 umfasst die Baggerung und Verbringung von ca. 22.900 m³ mit Schadstoffen belastetem Sediment aus den Baggerabschnitten BA1 und BA3 in eine Schlickgrube in der Unterwarnow. Die Baggerarbeiten sind in diesem Fall zwingend mit geschlossenen Baggerschaufeln bzw. geschlossenen Greiferschalen auszuführen. Die Verbringung ist zwingend trübungsarm und bodennah unter Nutzung einer Schlickschürze und über einen Einfülltrichter mit Fallrohr durchzuführen.
Los 1 umfasst Baggergut aus den Baggerabschnitten:
- BA1: Einzelfläche am km 2,3
- BA3: Fläche zwischen km 5,1 bis km 5,4
ACHTUNG: Änderung der Fertigstellungszeiträume, siehe finale Baubeschreibung
Los 2 umfasst die Nassbaggerarbeiten der gesamten Vertiefung und Verbreiterung der Zufahrt einschließlich der Herstellung der Sedimentfalle mit ca. 4,9 Mio. m³. Das gesamte anfallende Baggergut aus Los 2 wird auf die Umlagerungsfläche KS 552a und deren Erweiterung im Seegebiet umgelagert.
Los 2 umfasst Baggergut aus den Baggerabschnitten:
- BA1 km 2,0 bis km 3,3
- BA2 km 3,3 bis km 4,0
- BA3 km 4,0 bis km 7,0
- BA4 km 7,0 bis km 8,0
- BA5 km 8,0 bis km 11,0
- BA6 km 11,0 bis km 16,0
- BA7 km 16,0 bis km 16,9
Die Fertigstellung von Los 2 im BA3 im Bereich km 4,0 bis km 4,6 muss von Januar bis spätestens Ende März 2023 der ersten Winterphase erfolgen. Im Zuge dieser Baggerung werden Voruntersuchungen u.a. auch Messungen für das spätere Erschütterungsmonitoring durchgeführt. Die Ergebnisse werden in der später folgenden Baggerung im Bereich BA3 im Bereich km 4,6 bis km 7,0 für das Erschütterungsmonitoring benötigt.
Die Fertigstellung von Los 2 im BA1 im Bereich der Einzelfläche am km 2,3 muss nach der ersten Winterphase, von Ende März 2023 bis spätestens Anfang Oktober 2023, erfolgen.
Die Fertigstellung von Los 2 im BA3 im Bereich km 5,1 bis km 5,4 muss während der zweiten Winterphase, von Anfang Oktober 2023 bis spätestens Ende März 2024, erfolgen.
Für das Los 2 BA3 gilt die strikte Festlegung zur Abarbeitung der Baggerbereiche von Süd nach Nord, der Projektkilometrierung folgend.
*Definition Winterphase: Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende März
Los 2 umfasst die Nassbaggerarbeiten der gesamten Vertiefung und Verbreiterung der Zufahrt einschließlich der Herstellung der Sedimentfalle mit ca. 4,73 Mio. m³. Das gesamte anfallende Baggergut aus Los 2 wird auf die Umlagerungsfläche KS 552a und deren Erweiterung im Seegebiet umgelagert.
Los 2 umfasst Baggergut aus den Baggerabschnitten:
- BA1 km 2,0 bis km 3,3
- BA2 km 3,3 bis km 4,0
- BA3 km 4,0 bis km 7,0
- BA4 km 7,0 bis km 8,0
- BA5 km 8,0 bis km 11,0
- BA6 km 11,0 bis km 16,0
- BA7 km 16,0 bis km 16,9
ACHTUNG: Änderung der Fertigstellungszeiträume, siehe finale Baubeschreibung.
nein
ja
ACHTUNG ÄNDERUNG
Mehr- oder Minderkosten infolge Stoffpreisänderungen werden für beide Lose erstattet.
Für Schiffsbetriebsstoffe gilt insbesondere eine Stoffpreisgleitklausel. Der Schiffsbetriebsstoff Liquified Natural Gas (LNG) unterliegt nicht der Stoffpreisgleitung für Nassbaggerarbeiten.
Die erforderlichen Angaben sind bei der Angebotsabgabe einzureichen.
Mehr- oder Minderkosten infolge Stoffpreisänderungen werden für Los 2 erstattet.
Für Schiffsbetriebsstoffe gilt insbesondere eine Stoffpreisgleitklausel. Der Schiffsbetriebsstoff Liquified Natural Gas (LNG) unterliegt nicht der Stoffpreisgleitung für Nassbaggerarbeiten.
Die erforderlichen Angaben sind erst bei der Angebotsabgabe einzureichen.
Mehr- oder Minderkosten infolge Stoffpreisänderungen werden für beide Lose erstattet.
Für Schiffsbetriebsstoffe gilt insbesondere eine Stoffpreisgleitklausel. Der Schiffsbetriebsstoff Liquified Natural Gas (LNG) unterliegt nicht der Stoffpreisgleitung für Nassbaggerarbeiten.
Die erforderlichen Angaben sind erst bei der Angebotsabgabe einzureichen.
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A) Es wird ein möglichst großer Mittelabfluss im Jahr 2022 angestrebt.
B) Die mit dem Teilnahmewettbewerb auf der e-Vergabe Plattform eingestellten Ausschreibungsunterlagen können ggfs. von den später bereitgestellten Unterlagen im Rahmen der Angebotsaufforderung geringfügig abweichen. Diese geringfügigen Änderungen/Ergänzungen beziehen sich auf Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen. Diese sind für die Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen. Das WSA Ostsee wird auf Grundlage aktueller Peildaten (Datengrundlage Sommer 2021) eine Mengenermittlung durchführen. Diese sind für die Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen.
C) Die Mindestanforderung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb sind unter III.1) Teilnahmebedingungen dargestellt.
D) Die Mindestanforderung für die Angebotsabgabe je Los wird nachfolgend beschrieben. Ein Konzept-Bauzeitenplan ist spätestens mit der Angebotsabgabe zwingend vorzulegen. Die Anforderungen an den konzeptionellen Bauzeitenplan sind dem Kap. 5.2 der BB zu entnehmen. Hier Auszug der Baubeschreibung Kap. 5.2 - Anforderungen an Konzept-Bauzeitenplan:
"... Seitens des Bieters ist mit Angebotsabgabe losweise ein konzeptioneller Bauzeitenplan in Form eines Balkenplanes, eines Zeit-/Weg-Diagrammes oder eines Netzplanes vorzulegen, aus dem der Leistungsumfang, die einzusetzenden Geräte ersichtlich sind. Aus dem Konzept zum Bauzeitenplan muss hervorgehen, wie sich der AN den Bauablauf unter Einhaltung der im Kap. 1.1.2 genannten Einschränkungen / Beschränkungen auf die Nassbaggerarbeiten, vorstellt. Insbesondere müssen folgende Punkte erkennbar sein:
- Monatliche Aufschlüsselung
- Einsatzgerät
- Einsatzgebiet
Der Bauzeitenplan beinhaltet außerdem alle Bauphasen einschließlich Baustelleneinrichtung und -räumung, sowie die Zwangspunkte als Meilensteine dargestellt. Eine Bauzeitverlängerung ist nicht vorgesehen. Erläutert zum Konzept-Bauzeitenplan sind dem Angebot eine Beschreibung des Bauverfahrens und des Bauablaufes beizufügen. ..."
E) Hinweis auf "Besondere Gebührenverordnung des BMVI für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung" - BesGebVO WS (Quelle: https://www.bgbl.de/ )
WICHTIG: Fehlende Unterlagen werden, unter Fristsetzung, einmal nachgefordert.
A) ENTFÄLLT
B) Die mit dem Teilnahmewettbewerb auf der e-Vergabe Plattform eingestellten Ausschreibungsunterlagen können ggfs. von den später bereitgestellten Unterlagen im Rahmen der Angebotsaufforderung geringfügig abweichen. Diese geringfügigen Änderungen/Ergänzungen beziehen sich auf Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen. Diese sind für die Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen. Das WSA Ostsee wird auf Grundlage aktueller Peildaten (Datengrundlage Sommer 2021) eine Mengenermittlung durchführen. Diese sind für die Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen.
C) Die Mindestanforderung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb sind unter III.1) Teilnahmebedingungen dargestellt.
D) Die Mindestanforderung für die Angebotsabgabe je Los wird nachfolgend beschrieben. Ein Konzept-Bauzeitenplan ist spätestens mit der Angebotsabgabe zwingend vorzulegen. Die Anforderungen an den konzeptionellen Bauzeitenplan sind dem Kap. 5.2 der BB zu entnehmen. Hier Auszug der Baubeschreibung Kap. 5.2 - Anforderungen an Konzept-Bauzeitenplan:
"... Seitens des Bieters ist mit Angebotsabgabe losweise ein konzeptioneller Bauzeitenplan in Form eines Balkenplanes, eines Zeit-/Weg-Diagrammes oder eines Netzplanes vorzulegen, aus dem der Leistungsumfang, die einzusetzenden Geräte ersichtlich sind. Aus dem Konzept zum Bauzeitenplan muss hervorgehen, wie sich der AN den Bauablauf unter Einhaltung der im Kap. 1.1.2 genannten Einschränkungen / Beschränkungen auf die Nassbaggerarbeiten, vorstellt. Insbesondere müssen folgende Punkte erkennbar sein:
- Monatliche Aufschlüsselung
- Einsatzgerät
- Einsatzgebiet
Der Bauzeitenplan beinhaltet außerdem alle Bauphasen einschließlich Baustelleneinrichtung und -räumung, sowie die Zwangspunkte als Meilensteine dargestellt. Eine Bauzeitverlängerung ist nicht vorgesehen. Erläutert zum Konzept-Bauzeitenplan sind dem Angebot eine Beschreibung des Bauverfahrens und des Bauablaufes beizufügen. ..."
E) Hinweis auf "Besondere Gebührenverordnung des BMVI für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung" - BesGebVO WS (Quelle: https://www.bgbl.de/ )
WICHTIG: Fehlende Unterlagen werden, unter Fristsetzung, einmal nachgefordert.
Bitte um Beachtung der Bieterinformation (1) vom 09.05.2022 mit den Hinweis auf
Änderungen / Ergänzungen zu folgenden Themen:
- Baggermengenermittlung auf der Grundlage aktualisierter Peildaten
- Überarbeitete Angaben zur Baggertoleranz im Los 2
- Fertigstellungszeiträume von Los 1 und Los 2
- keine Erstattung der CO2 Steuer
Erlässe aufgrund der außenpolitischen Lage haben weiterhin Einfluss auf das Vergabeverfahren - Nassbaggerarbeiten - und wurden durch
- Ergänzungen im Formblatt 333b-B Eigenerklärung
- Vereinbarung der Stoffpreisgleitklausel für Los 1
- Wegfall der Formblättern 450 und 451
umgesetzt.