LF20 mit Satz "technische Hilfeleistung"
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenpleen
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 18445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenpleen.de
Abschnitt II: Gegenstand
LF20 mit Satz "technische Hilfeleistung"
Für die Gemeinde Prohn soll ein Feuerwehr-Neufahrzeug Löschgruppenfahrzeug mit mind. 2000 Liter Tank (LF20) gemäß DIN14530-11 und DIN EN 1846 Teil 1-3 und Zusatzausrüstung für techn. Hilfeleistung beschafft werden.
LOS 1 - Fahrgestell und LOS 2 - Aufbau
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug (LF20)
Gemeinde Prohn Sommerfelder Weg 5a 18445 Prohn
Für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Prohn soll zur Aufgabenerfüllung ein neues Löschgruppenfahrzeug (LF 20) mit zusätzlicher Ausrüstung für die technische Hilfeleistung beschafft werden. LOS 1 beinhaltet die Lieferung eines Fahrgestell mit Fahrerkabine.
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug (LF20)
Gemeinde Prohn Sommerfelder Weg 5a 18445 Prohn
Für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Prohn soll zur Aufgabenerfüllung ein neues Löschgruppenfahrzeug (LF 20) mit zusätzlicher Ausrüstung für die technische Hilfeleistung beschafft werden. LOS 2 beinhaltet den Aufbau einer Gruppenkabine sowie einem dreigeteilten feuerwehrtechnischen Aufbau auf ein Fahrgestell (LOS 1)
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug (LF20)
Gemeinde Prohn Sommerfelder Weg 5a 18445 Prohn
Für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Prohn soll zur Aufgabenerfüllung ein neues Löschgruppenfahrzeug (LF 20) mit zusätzlicher Ausrüstung für die technische Hilfeleistung beschafft werden. LOS 3 beinhaltet die Lieferung der Beladung eines Löschgruppenfahrzeuges.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§160 GWB -
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenpleen
Postleitzahl: 18445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.altenpleen.de