Berufliche Bildungsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 220-064-Dr-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufliche Bildungsmaßnahmen
Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen JVA
Justizvollzugsanstalt Neustrelitz
Am Kaulksee 3
17235 Neustrelitz
Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung für Gefangene im Justizvollzug für die Dauer von einem Jahr
ESF B 1.6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung des Bieters zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB.
- Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022
- Verpflichtungserklärung des Bieters /der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende
Erklärung)
- Der Bieter muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
- Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile gegebenenfalls durch Unterauftragnehmer erbracht werden. Von ihnen ist die entsprechende obenaufgeführte Eigenerklärung spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen.
- Falls eine Bietergemeinschaft gebildet wird: Erklärung der Mitglieder (siehe Punkt 3 der Bewerbungsbedingungen)
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
-Nachweis des Bieters bzw. seiner eventuellen Unterauftragnehmer über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro je Schadensfall und für sonstige Schäden in Höhe von mindestens 0,5 Millionen Euro je Schadensfall
- In den letzten 3 Jahren vor Absendung der Bekanntmachung müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer mindestens 2 gleichartige Aufträge im Bereich der Durchführung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, davon mind. ein Auftrag für öffentliche Auftraggeber, realisiert haben. Als vergleichbar angesehen wird eine Referenz z. B., wenn ähnliche Personalanforderungen hervorgehen.
Geforderte Referenzen sind per Liste (Benennung von Auftraggeber, Auftragsgegenstand und Ausführungszeitraum) nachzuweisen.
-Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung verfügen und gemäß § 6 Weiterbildungsförderungsgesetz (WBFöG M-V vom 20.05.2011) als Einrichtung der Weiterbildung anerkannt sein.
-Das zum Einsatz kommende Personal muss fachlich und pädagogisch für die Durchführung der Maßnahme geeignet sein. Maßstab für die fachliche und pädagogische Eignung sind insbesondere § 30 BBiG bzw. § 22b HwO.
Der Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung des Personals bezogen auf die jeweilige Fachrichtung, in der es eingesetzt werden soll, ist durch eine Bestätigung der Eignung (Registrierung als Ausbilder oder Meister) des einzusetzenden Personals durch die zuständige Stelle (i.d.R. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer) zu erbringen. In dem Gewerk "Holzmechaniker" werden TSM-Maschinenlehrgänge durchgeführt. Das jeweils zur Durchführung des Lehrgangs eingesetzte Personal muss für den erforderlichen Zeitraum über die entsprechende Lehrgangsberechtigung verfügen.
Lehrkräfte müssen über ein abgeschlossenes Fachhoch-/Hochschulstudium, eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder eine abgeschlossene Fachwirtausbildung und über eine mindestens einjährige pädagogische Berufserfahrung mit jungen Erwachsenen oder Erwachsenen (Zielgruppe) verfügen. Der Nachweis ist durch Personaleignungsbögen, Zeugnisse, Nachweise, Referenzen u. a. zu erbringen.
Sozialpädagogen/innen müssen über ein abgeschlossenes Fachhoch-/Hochschulstudium verfügen (Diplompädagogen sind im Vergleich mit Sozialpädagogen als höher qualifiziert anzusehen). Der Nachweis ist durch Personaleignungsbögen, Zeugnisse, Nachweise, Referenzen u.a. zu erbringen.
Das für die Durchführung der beruflichen Bildung nach § 1 erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten (vgl. § 8 des Vertragsentwurfs). Für die Maßnahmen der beruflichen Bildung sind Ausbilder und Lehrkräfte für die fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung in allen notwendigen Fächern vorzusehen.
- Liste der kalkulierten Mindestausstattung des Berufsfeldes Koch/Köchin einschließlich zusätzlicher Ausstattungsgegenstände mit Begründung aus Nr. 8 der Bewerbungsbedingungen
- Nachweis über Vor-Ort-Besichtigung bzw. Eigenerklärung entsprechend Nr. 9 der Bewerbungsbedingungen
Verpflichtung des Bieters / der Bietergemeinschaft, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von 10,55 € (brutto) zu zahlen (siehe "Vertragsentwurf")
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).