Neubau Regionale Schule Bützow Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bützow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.buetzow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Regionale Schule Bützow Tragwerksplanung
Die Stadt Bützow plant den Neubau einer regionalen Schule in Bützow für ca. 350 Schüler der Klassen 5 bis 10 mit einem Anteil für produktives Lernen. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Tragwerksplanung für die hochbaulichen Maßnahmen.
Stadt Bützow 18246 Bützow
Die Stadt Bützow plant den Neubau einer Regionalen Schule für ca. 350 Schüler der Klassen 5 bis 10 mit einem Anteil für produktives Lernen. Im Rahmen eines Beschränkten Realisierungswettbewerbs sind die Aufträge für die Planung Hochbau und Landschaftsbau vergeben worden. Gegestand des Auftrages sind die Lesitungen der Tragwerksplanung für hochbauliche Maßnahmen gemäß § 51 HAOI. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungspahsen 1-9, vorerst nur der Leistungsphsen 1-4. Die weiter Beauftragung der Leistungsphasen ist an die Bewilligung von Fördermittel gebunden. Fertigstellungstermin ist der 31.07.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsphase gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.