Wohnquartier Damgartener Chaussee Referenznummer der Bekanntmachung: 3 - Ex-post-Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ribnitz-damgarten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnquartier Damgartener Chaussee
Anlass des Wettbewerbs ist die Schaffung eines baukulturell hochwertigen und nachhaltigen Wohnungsangebotes in landschaftlich herausragender Lage durch das kommunale Wohnungsunternehmen "Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH".
Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH Nördlicher Rosengarten 4 18311 Ribnitz-Damgarten
Zweck des Wettbewerbs ist die städtebauliche und architektonische Neuordnung eines ganz besonderen Grundstücks östliches des Randes der Altstadt und unmittelbar am Bodden gelegen. Umgeben von heterogener Bebauung einerseits und inmitten eines einzigartigen Landschafts- und Naturraumes, geht es hier darum, die Stadt in ihrer künftigen Entwicklung weiterzudenken. Damit soll zugleich ein wirtschaftlich realisierbares Modell - auch für vergleichbare Standorte in anderen Städten - entwickelt und diskutierbar werden. Konkret geht es darum eine städtebaulich und freiraumplanerisch besondere Quartierssituation so zu entwickeln, dass realisierbare Entwürfe für einen nachhaltigen Geschosswohnungsbau hierin eingebettet werden.
Hierzu gehört auch eine Überplanung des privaten "Sportpalast"- Geländes inklusive des benachbarten Möbelgeschäftes, das sich in städtischem Eigentum befindet. Außerdem soll für eine Kita für 60 Kinder ein städtebaulicher Vorschlag auf dem Wettbewerbsgelände erlangt werden.
Zusammengefasst geht es also um einen städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurf, in den realisierbare Wohnungsbauten integriert sind.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93R7KY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 135 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.