Saisonverkehr Vertrag Mukran RE27 (Testbetrieb)

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von Verkehrsleistungen.

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Saisonverkehr Vertrag Mukran RE27 (Testbetrieb)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG, der Fährhafen Sassnitz GmbH (FHS) und der DB Station&Service AG zur Anbindung der Ostseefährverkehre im Fährhafen Sassnitz/Mukran.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

Eisenbahnstrecke Bergen auf Rügen - Sassnitz Fährhafen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit den Verkehrsangeboten der RE27 Bergen auf Rügen - Sassnitz Fährhafen ist beabsichtigt, aktuelle Ostseefährverkehre im Fährhafen Sassnitz/Mukran von/nach Bornholm (Bornholmslinjen) und Ystad (FRS Baltic) an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) anzubinden. Um das bahnaffine Nachfragepotenzial vor einer regulären Bestellung zu ermitteln, erfolgt die Reaktivierung der schienenseitigen Anbindung des Fährterminals 2022 testweise. Dazu werden an allen Samstagen zwischen dem 21.05. und dem 24.09.2022 sowie am 15. und 22.10.2022 jeweils zwei Hin- und Rückfahrten auf der Linie abgestimmt auf Anschlussverbindungen mit Nahverkehrszügen des Betreibers Hanseatischen Eisenbahn GmbH angeboten. Der Leistungsumfang auf der Linie RE27 beträgt im Testzeitraum weniger als 1.500 Zugkm. Nach Abschluss der Saison werden alle Beteiligten die Nachfrage des Angebots evaluieren, um über die Fortführungsperspektive zu beraten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der Auftragsvergabe dieses Dienstleistungsauftrags für 2022 erfolgt als nationale Direktvergabe nach dem Ausnahmetatbestand von Art. 5 Abs. 4 Fall a) der VO (EG) Nr. 1370/2007 in der Fassung VO (EU) 2016/2338. Die Leistungsparameter liegen aufgrund der Zielsetzung eines probeweisen Testbetriebs deutlich unter der Bagatellgrenze der Klausel (1.500 Zugkm 2022, Kostengrößenordnung des Auftragswertes — im Fall eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, der öffentliche Schienenpersonenverkehrsdienste beinhaltet — weniger als [Betrag gelöscht] EUR). Es wurden freihändig Verhandlungen mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen geführt, das mit den Voraussetzungen des Bahnbetriebs im Fährhafen Sassnitz/Mukran vertraut ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Saisonverkehr Vertrag Mukran RE27 (Testbetrieb)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Putlitz
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 16949
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hanseatische-eisenbahn.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Der beabsichtigte Vertragsschluss zur Direktvergabe erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).

2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags. Eine Schätzung des Auftragswerts wurde bei der Prüfung des Ausnahmetatbestandes zur Direktvergabe vorgenommen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2022