Ausschreibung von Bauleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Bauleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg
Ausschreibung der ersten Bauleistungen für den Erweiterungsbau/ 1. Bauabschnitt - Grundschule Wittenburg Herrichten der Baustelle,
Tiefbauarbeiten,
Gerüstbauarbeiten,
Rohbauarbeiten
Herrichten der Baustelle
Grundschule "Am Friedensring" Friedensring 70 19243 Wittenburg
Herrichten der Baustelle:
Baustelleneinrichtung,
Gerüstbauarbeiten,
Abrißarbeiten,
Demontage Fenster,
Maurer- und Putzarbeiten,
Vertragsbeginn voraussichtlich ab 24.05.2022. Das Datum steht noch nicht verbindlich fest und dient lediglich der zeitlichen Orientierung. Ausführungsfrist für Los 1 voraussichtlich: 04.07.-22.7.2022, Gewährleistungsfrist ab Abnahme gem. § 13 VOB/B.
Tiefbauarbeiten
Grundschule "Am Friedensring" Friedensring 70 19243 Wittenburg
Tiefbauarbeiten:
Baustraße, Wege und Plätze,
Baustelleneinrichtung,
Rückbau auf der Schulhoffläche,
Erdarbeiten,
Leitungen unter der Bodenplatte HSL,
Leitungen unter der Bodenplatte ELT,
Anpassen der Regenwasserleitungen,
Wasserhaltung,
Verbau,
Spezialtiefbauarbeiten Berliner Verbau und Bohrpfähle;
Vertragsbeginn voraussichtlich ab 24.05.2022. Das Datum steht noch nicht verbindlich fest und dient lediglich der zeitlichen Orientierung. Ausführungsfrist für Los 2 voraussichtlich: 04.07.-12.08.2022, Gewährleistungsfrist ab Abnahme gem. § 13 VOB/B.
Gerüstbauarbeiten
Grundschule "Am Friedensring" Friedensring 70 19243 Wittenburg
Gerüstbauarbeiten:
ARBEITS- UND SCHUTZGERÜST AUSSEN,
ARBEITS- UND SCHUTZGERÜST INNEN,
REGIEARBEITEN;
Vertragsbeginn voraussichtlich ab 24.05.2022. Das Datum steht noch nicht verbindlich fest und dient lediglich der zeitlichen Orientierung. Ausführungsfrist für Los 3 voraussichtlich: 29.08.-21.10.2022, Gewährleistungsfrist ab Abnahme gem. § 13 VOB/B.
Rohbauarbeiten
Grundschule "Am Friedensring" Friedensring 70 19243 Wittenburg
Rohbauarbeiten:
Bodenplatte,
Deckenplatten,
Stahlbetonwände, Balken und Stützen (ohne Fahrstuhlschacht),
Fahrstuhlschacht,
Betonfertigteile,
Raffstorekästen,
Wand- und Deckendurchbrüche,
Betonstahl/Einbauteile,
Maurerarbeiten,
Abdichtungsarbeiten,
Perimeterdämmung erdberührter Bauteile (Kellergeschoss),
Vertragsbeginn voraussichtlich ab 24.05.2022. Das Datum steht noch nicht verbindlich fest und dient lediglich der zeitlichen Orientierung. Ausführungsfrist für Los 4 voraussichtlich: 15.08.-21.10.2022, Gewährleistungsfrist ab Abnahme gem. § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung in Anlehnung an § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für
Wirtschaftsteilnehmer) - Eigenerklärung Landesrecht M-V
- Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung Beschäftigungszahlen mit Angabe des Projektverantwortlichen
- Eigenerklärung Eignung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung BG Bau
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse
- Aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen, § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG (Bieter anderer EU-Mitgliedstaaten,
haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und ei-ne anerkannte Übersetzung beizufügen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).