Erneuerung MRT Verio durch Upgrade
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17475
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-greiswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung MRT Verio durch Upgrade
Das im Institut für Diagnostische Radiologie und Neuroradiologie der Universitätsmedizin Greifswald vorhandene 3 Tesla MRT-System Verio soll durch ein Upgrade erneuert werden.
Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Diagnostische Radiologie und Neuroradiologie, Ferdinand-Sauerbruchstraße, 17475 Greifswald
Durch die heutigen Anforderungen im Bereich Patientenversorgung und bestehenden Forschungsprojekten ist es erforderlich, das Gradientensystem und die HF-Elektronik auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Dies ermöglicht es, das System für weitere Jahre auf dem erforderlichen technischen Stand für den klinischen Einsatz einzusetzen, um Untersuchungsregionen hochaufgelöst oder mit erweiterter Abdeckung darzustellen. Es handelt sich um eine Erneuerung durch ein Upgrade, welches ausschließlich durch die Firma SIEMENS Healthineers - Hersteller des Gesamtsystems - durchgeführt werden kann.
Bei dem Upgrade bleiben Komponenten u.a. der Magnet als Bestandteil der „neuen" Anlage bestehen. Auf dem Markt gibt es keinen Anbieter, welcher dieses Upgrade anbietet bzw. durchführen kann, da es sich nur in Kombination mit Komponenten des Originalherstellers durchführen lässt. Durch das Upgrade werden nur die Gradienten- und das HF- Elektroniksystem durch neue Komponenten ausgetauscht. Da diese neuen Komponenten an die vorhandenen Komponenten des SIEMENS Magnetom Verio angepasst bzw. abgestimmt werden müssen, ist dieses Skyra-Upgrade nur durch den Hersteller (SIEMENS Healthineers) möglich. Diese erforderlichen Komponenten werden nicht über Fachhändler vertrieben und können nur direkt bei SIEMENS-Healthineers bezogen werden.
EFRE-REACT MV
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.
Durch die heutigen Anforderungen im Bereich Patientenversorgung und bestehenden Forschungsprojekten ist es erforderlich, das Gradientensystem und die HF-Elektronik auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Dies ermöglicht es, das System für weitere Jahre auf dem erforderlichen technischen Stand für den klinischen Einsatz einzusetzen, um Untersuchungsregionen hochaufgelöst oder mit erweiterter Abdeckung darzustellen. Es handelt sich um eine Erneuerung durch ein Upgrade, welches ausschließlich durch die Firma SIEMENS Healthineers - Hersteller des Gesamtsystems - durchgeführt werden kann.
Bei dem Upgrade bleiben Komponenten u.a. der Magnet als Bestandteil der „neuen" Anlage bestehen. Auf dem Markt gibt es keinen Anbieter, welcher dieses Upgrade anbietet bzw. durchführen kann, da es sich nur in Kombination mit Komponenten des Originalherstellers durchführen lässt. Durch das Upgrade werden nur die Gradienten- und das HF- Elektroniksystem durch neue Komponenten ausgetauscht. Da diese neuen Komponenten an die vorhandenen Komponenten des SIEMENS Magnetom Verio angepasst bzw. abgestimmt werden müssen, ist dieses Skyra-Upgrade nur durch den Hersteller (SIEMENS Healthineers) möglich. Diese erforderlichen Komponenten werden nicht über Fachhändler vertrieben und können nur direkt bei SIEMENS-Healthineers bezogen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20038
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem beantragten Gerät handelt es sich um eine Erneuerung eines 3,0 Tesla MR-Tomographen (Siemens Verio) für klinische Routineuntersuchungen.
Bedingt durch das Alter und die Beanspruchung des Tomographen soll dieser soll durch ein Upgrade auf ein neuwertiges Gerät mit aktueller Hard- und Software gebracht werden. Der Vorteil eines Upgrades im Vergleich zu einem Neugerät liegt in den geringeren Kosten, da die teuerste Komponente, der Magnet, bestehen bleibt.
Es handelt sich um eine Anpassung des bestehenden MRT an den neuesten Stand der Technik. Das MRT soll durch ein Upgrade auf einen aktuellen Stand hinsichtlich Hard- und Software gebracht werden. Der Hauptbestandteil des alten MRT’s, der Magnet, bleibt dabei erhalten.
Da es sich um ein Upgrade eines bestehenden Systems handelt, kommen keine alternativen Anbieter in Betracht. Mit dem beantragten Upgrade für das bestehende MRT Siemens Magnetom Verio soll dieses MRT auf einen aktuellen Stand hinsichtlich Hard- und Software gebracht werden. Damit soll das Ziel erreicht werden, die Patienten mit den heute zur Verfügung stehenden Techniken und Verfahren untersuchen zu können. Die Kompatibilität mit den bestehenden MRT-Geräten in der Universitätsmedizin Greifswald inkl. der vorhandenen Auswerteworkstations und der IT-Infrastruktur ist nach dem Upgrade weiterhin gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebotes, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).