Freiberufliche Leistungen hinsichtlich des Um- und Erweiterungsbaus des Friederico Francisceum Gymnasiums Bad Doberan
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistungen hinsichtlich des Um- und Erweiterungsbaus des Friederico Francisceum Gymnasiums Bad Doberan
Der Landkreis Rostock beabsichtigt, aufgrund der Corona Pandemie Klassenraumkapazitäten zu erweitern, um den Präsenzunterricht in kleineren Unterrichtsgruppen durchführen zu können. Weiterhin soll dadurch ein zweiter Schulcampus entstehen, durch den die räumlichen Kapazitäten aufgrund steigender Schülerzahlen kompensiert werden können. Hierzu soll das im Eigentum des Landkreises Rostock befindliche ehemalige derzeit ungenutzte Berufsschulgebäude am Stülower Weg in Bad Doberan durch einen Um- und Erweiterungsbau zu einem funktionalen, zeitgemäßen Schulgebäude hergerichtet werden.
Die Entwurfsplanung wurde vom Landkreis Rostock erstellt und liegt als Grundlage vor, Abstimmungen zur Genehmigungsfähigkeit sind im Vorfeld mit der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde und dem Umweltamt getätigt worden, eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens wurde in Aussicht gestellt. Eine Kostenberechnung auf Grundlage der Entwurfsplanung wurde im Zuge der Beantragung von Fördermitteln erstellt und wird ebenfalles als Grundlage zur Bearbeitung übergeben.
Die Architektur des Gebäudes orientiert sich am Bestandsbau, welches u.a. im Bereich des bestehenden Verbinders erweitert werden soll. Vorspringende Baukörper und eine einheitliche Fassade lassen das Gebäude im Ganzen als modernen Neubau erscheinen. Ein weiterer Anbau ist auf der nordöstlichen Seite geplant. An den Giebelseiten werden brandschutztechnisch notwendige Treppenhäuser, sowie Rampen zur barrierefreien Erschließung des Gebäudes, angeordnet. Insgesamt sollen 19 Klassenräume, 5 Kursräume, 1 Lehrerzimmer,
Lehrerarbeitsplätze, Ruheräume als Pausenarbeitsplätze, 1 Bibliothek, Büroflächen, Lager- und Sanitärflächen sowie entsprechende Hausanschlussräume geschaffen werden.
Die Barrierefreiheit des Gebäudes soll durch folgende Maßnahmen abgesichert werden:
- Zugänglichkeit des Gebäudes durch Rampenlösungen in die Treppentürme
- Aufzugsanlage im Bereich des linken Treppenhauses
- Einhaltung der für die Rollstuhlgerechtigkeit erforderlichen Türbreiten
- barrierefreies und rollstuhlgerechtes WC im Erdgeschoss
- Niveaugleichheit und Schwellenfreiheit in den Geschossen
- taktiles Wegeleitsystem auf dem Schulhof und im Gebäude
- taktiler Grundriss zur Orientierung im Eingangsbereich
dabei ist auch die zukünftige Entwicklungsplanung des Schulcampus zu berücksichtigen.
Das gesamte Gebäude wird nach modernsten Richtlinien mit LAN und WLAN ausgestattet. Die Klassenräume werden über eine Lüftungsanlage mit Frischluft versorgt, wodurch Unterricht auch während einer Pandemie abgehalten werden kann. Die Heizwärme und Warmwasserversorgung wird über ein Wärmepumpensystem mit Tiefensondierungen versorgt. Eine moderne Schließanlage gekoppelt mit einer ELA ermöglicht das automatische Schließen und Alarmieren aller Räume bei Auslösung des Alarms. In jedem Raum wird ein Taster vorgesehen, der den Hausalarm aktiviert. Hierdurch werden die Schüler sicher in ihren Klassenräumen vor möglichen Amokläufen geschützt. Eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr ermöglicht einen schnellen Zugriff im Brandfall. Die Einbruchmeldeanlage mit Kameraüberwachung schützt das Gebäude vor unberechtigten Zugang oder Vandalismus nach Schulschluss. Zur Umsetzung der Gebäudeautomation wird durch den Landkreis ein Pflichtenheft als Grundlage zur weiteren Planung übergeben.
Das Gebäude unterliegt in Nutzung als öffentliches Schulgebäude der Kategorie eines Sonderbaus. Für Sonderbauten sind qualifizierte Brandschutzkonzepte zugelassener Brandschutzplaner vorzulegen. Im Zuge der Genehmigungsplanung wird ein Brandschutzplaner beauftragt. In der Erarbeitung der Entwurfsplanung wurden die brandschutztechnischen Vorschriften bereits beachtet und sind in den Entwurf eingeflossen. Daraus ergeben sich die Notwendigkeit einer Brandmeldeanlage und die neue Anordnung der Treppenhäuser.
Die Ausführung ist geplant ab dem Jahr 2023, die Fertigstellung soll bis Ende 2024 erfolgen.
Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume
Um- und Erweiterungsbau des Friederice Fancisceum Gymnasiums Bad Doberan Stülower Weg 15 18209 Bad Doberan
Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 HOAI. Eine 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM) stellt eine Besondere Leistung im Sinne der Anl. 10 Nr. 10.1 HOAI dar und wird entsprechend gesondert vergütet. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Die Leistungsphasen 1-3 wurden vom Auftraggeber erbracht. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf Grundlage der Ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen aus.
Die Fachplanungen der Leistungsbilder für Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Brandschutz, Bauphysik und Bauakustik werden durch den Landkreis Rostock separat beauftragt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphase 4 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderere Leistungen besteht nicht.
Planungsleistungen Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung
Um- und Erweiterungsbau des Friederice Fancisceum Gymnasiums Bad Doberan Stülower Weg 15 18209 Bad Doberan
Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 HOAI. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden vom Auftraggeber erbracht. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf Grundlage der Ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen aus.
Die Planungen der Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume; Fachplanungen Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Brandschutzplanung, Bauphysik und Bauakustik werden durch den Landkreis Rostock separat beauftragt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphase 1-4.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderere Leistungen besteht nicht.
Planungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3
Um- und Erweiterungsbau des Friederice Fancisceum Gymnasiums Bad Doberan Stülower Weg 15 18209 Bad Doberan
Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden vom Auftraggeber erbracht. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf Grundlage der Ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen aus.
Die weiteren Fachplanungen der Leistungsbilder für Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4-6 und 8, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Brandschutzplanung, Bauphysik und Bauakustik werden durch den Landkreis Rostock separat beauftragt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphase 1 bis 4.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderere Leistungen besteht nicht.
Planungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4-6
Um- und Erweiterungsbau des Friederice Fancisceum Gymnasiums Bad Doberan Stülower Weg 15 18209 Bad Doberan
Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4-6 gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden vom Auftraggeber erbracht. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf Grundlage der Ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen aus.
Die weiteren Fachplanungen der Leistungsbilder für Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1-3 und 8, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Brandschutzplanung, Bauphysik und Bauakustik werden durch den Landkreis Rostock separat beauftragt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphase 1 bis 4.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderere Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planung in den Anlagengruppen 1-3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planung in den Anlagengruppen 4-6
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages hinzuweisen.
- Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind nur unter Beachtung von EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - Rs. C-376/08 möglich,
- Änderungen am Bewerbungsbogen sind nicht zulässig.
- Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten, werden Sie gebeten, sich bei der unter I.3) benannten Plattform Subreport freiwillig registrieren zulassen.
Gemäß DSGVO Art 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss der Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt