VV 10/2021 Planungsleistungen Heizung, Lüftung und Sanitär für einen Ersatzneubau einer Sporthalle mit 3 Übungseinheiten in 23966 Wismar
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
VV 10/2021 Planungsleistungen Heizung, Lüftung und Sanitär für einen Ersatzneubau einer Sporthalle mit 3 Übungseinheiten in 23966 Wismar
Die Hansestadt Wismar beabsichtigt auf Grund des bestehenden Bedarfes einen Ersatzneubau für eine Sporthalle mit 3 Übungseinheiten zu errichten am Standort Käthe – Kollwitz – Promenade 13 in Wismar. Die Sporthalle ist für den Schul-, Vereins- und Wettkampfsport (Handball) gemäß DIN 18 032 zu konzipieren. Der Abriss der bestehenden Halle ist Bestandteil der Maßnahme.
Die Sporthalle soll eine Tribüne für max. 199 Besucher vorhalten.
Die Fertigstellung der neuen Sporthalle ist 12/2024 vorgesehen.
Das VgV-Verfahren beinhaltet Planungsleistungen Heizung, Lüftung und Sanitär der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI für einen Ersatzneubau einer Sporthalle in Wismar. Es ist beabsichtigt in einem ersten Schritt die Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI zu beauftragen.
Wismar
Planungsleistungen nach HOAI - Leistungsphasen 1-3
- Leistungsphasen 4-9 (Option): 18 Monate nach Beauftragung (Option).
Optional erfolgt die Beauftragung folgender Leistungsphasen:
Planungsleistungen nach HOAI Leistungsphasen 4-9 Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Leistungen. Der Abruf dieser Leistungsphasen erfolgt durch jeweils einseitige schriftliche Erklärung des Auftragsgebers an den Auftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unterzeichnet und zusammen mit den geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen ausschließlich digital in deutscher Sprache über die o.g. Vergabeplattform einzureichen. Bei der Einreichung der Unterlagen ist zu vermerken „VV 08/21 Planungsleistungen Gebäudeplanung für einen Ersatzneubau einer Sporthalle mit 3 Übungseinheiten in 23966 Wismar“. Nicht unterzeichnete Teilnahmeanträge sowie fehlende Eigenerklärungen und Nachweise, die gemäß § 56 Abs. 2 VgV erfolglos nachgefordert wurden, führen zum Ausschluss. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrages. Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen, wie auch keine Rückgabe der Unterlagen.
Die Bieter haben sich regelmäßig unter der in Ziffer I.3) genannten URL https://portal.evergabemv.de/E53745712 über aktuelle Fragen / Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.