Schulbuchlieferung 2022/2023 für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbuchlieferung 2022/2023 für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Beschaffung von Schulbüchern, die laut Buchpreisbindungsgesetz der Buchpreisbindung unterliegen, unter Beachtung des Schulbuchkataloges Mecklenburg-Vorpommern für die Schulen in kreislicher Trägerschaft für das Schuljahr 2022/2023.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2022/2023
Waren (Müritz), Malchin, Neubrandenburg
Lieferung preisgebundener Schulbücher gemäß des gültigen Schulbuchkataloges des Landes Mecklenburg-
Vorpommern unter Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes.
Da der Umfang der Bucheinkäufe der Schulen von Jahr zu Jahr schwankt, kann der geschätzte Gesamtwert nur als Richtwert gelten, eine Abnahmeverpflichtung ist damit nicht verbunden. Im Falle der Beauftragung werden konkrete Bestelllisten übermittelt. Maßgeblich ist der Preis bei Auslieferung der Bücher.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2022/2023
Demmin, Malchin, Altentreptow, Neubrandenburg
Lieferung preisgebundener Schulbücher gemäß des gültigen Schulbuchkataloges des Landes Mecklenburg-
Vorpommern unter Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes.
Da der Umfang der Bucheinkäufe der Schulen von Jahr zu Jahr schwankt, kann der geschätzte Gesamtwert nur als Richtwert gelten, eine Abnahmeverpflichtung ist damit nicht verbunden. Im Falle der Beauftragung werden konkrete Bestelllisten übermittelt. Maßgeblich ist der Preis bei Auslieferung der Bücher.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2022/2023
Neustrelitz, Friedland
Lieferung preisgebundener Schulbücher gemäß des gültigen Schulbuchkataloges des Landes Mecklenburg-
Vorpommern unter Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes.
Da der Umfang der Bucheinkäufe der Schulen von Jahr zu Jahr schwankt, kann der geschätzte Gesamtwert nur als Richtwert gelten, eine Abnahmeverpflichtung ist damit nicht verbunden. Im Falle der Beauftragung werden konkrete Bestelllisten übermittelt. Maßgeblich ist der Preis bei Auslieferung der Bücher.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2022/2023
Neubrandenburg, Altentreptow
Lieferung preisgebundener Schulbücher gemäß des gültigen Schulbuchkataloges des Landes Mecklenburg-
Vorpommern unter Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes.
Da der Umfang der Bucheinkäufe der Schulen von Jahr zu Jahr schwankt, kann der geschätzte Gesamtwert nur als Richtwert gelten, eine Abnahmeverpflichtung ist damit nicht verbunden. Im Falle der Beauftragung werden konkrete Bestelllisten übermittelt. Maßgeblich ist der Preis bei Auslieferung der Bücher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbuchlieferung 2022/2023 für Waren (Müritz), Malchin und Neubrandenburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22081
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbuchlieferung 2022/2023 für Demmin, Malchin, Altentreptow und Neubrandenburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwalde
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbuchlieferung 2022/2023 für Neustrelitz und Friedland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbuchlieferung 2022/2023 für Neubrandenburg und Altentreptow
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlende Unterlagen wurden durch den Auftraggeber nicht nachgefordert und führten zum Ausschluss.
Zur Zuschlagserteilung:
Es lagen mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote vor. Die Zuschlagserteilung erfolgte per Losverfahren unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, des Transparenzgebotes und des Diskriminierungsverbotes.
Es wurde mit dem monetär stärksten Los begonnen. Es wurde das zweitgrößte Los und dann das drittgrößte Los vor dem kleinsten Los gezogen. Im Sinne der Mittelstandsförderung wurde derjenige Bieter, auf den ein Los entfällt, von der weiteren Auslosung ausgeschlossen. Jeder Bieter konnte demnach den Zuschlag für lediglich ein Los erhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]