Unterhalts- und Grundreinigung - Gymnasium "Am Tannenberg" Grevesmühlen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung - Gymnasium "Am Tannenberg" Grevesmühlen
Die Leistungen sollen im Objekt Rehnaer Str. 51 in 23936 Grevesmühlen erbracht werden. In diesem Objekt befinden sich das Gymnasium „Am Tannenberg“, die Kreisvolkshochschule, die Kreismusikschule sowie das Kreismedienzentrum.
Rehnaer Straße 51, 23936 Grevesmühlen
Die Leistungen sollen im Objekt Rehnaer Str. 51 in 23936 Grevesmühlen erbracht werden. In diesem Objekt befinden sich das Gymnasium „Am Tannenberg“, die Kreisvolkshochschule, die Kreismusikschule sowie das Kreismedienzentrum.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, vor Abgabe des Angebotes das Objekt zu besichtigen. Er muss sich nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit und den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen der Gebäude überzeugen. Ansprechpartner von Seiten des Auftraggebers für die Objektbesichtigung sind die Hausmeister (03881/ 788210, 0171/ 8480341).
Fristen gem. Pkt. "Beginn und Laufzeit des Vertrages" der Allgemeinen Vorbedingungen, Hinweise zur Auswertung und Vertragsbedingungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (vgl. Ziffer VI.4.1).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Ein Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (vgl. 160 GWB).
Ort: Grevesmühlen
Land: Deutschland