Lieferung ggf. inkl. Anpassung, Customizing, Inbetriebnahme, Betrieb und ggf. Wartung/Pflege (Systemservice) einer Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten Referenznummer der Bekanntmachung: LAF - M-V 2/2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tcilaw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung ggf. inkl. Anpassung, Customizing, Inbetriebnahme, Betrieb und ggf. Wartung/Pflege (Systemservice) einer Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten

Referenznummer der Bekanntmachung: LAF - M-V 2/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land M-V beabsichtigt eine Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten (mit Ausnahme Schulen und Universitäten) zu lizenzieren und landesspezifische Anpassungen, Wartung und Pflege zu beauftragen.

Die zu beschaffende Software erfolgt bezüglich folgender grundsätzlicher Anforderungen:

- Reisende und deren Stellvertreter können Dienstreisen schneller und effizienter beantragen und abrechnen.

- Die Registrierung und die Stammdatenpflege sind logisch und flüssig durchführbar.

- Reisende können das System intuitiv und ohne aufwändige Schulung nutzen.

- Die Oberflächen für die Mitzeichner und Genehmiger stellen die entscheidungserheblichen Informationen kompakt und übersichtlich dar, damit die Entscheidungen intuitiv und schnell getroffen werden können.

- Die Oberflächen für Mitarbeiter der Reisestelle enthalten alle relevanten Informationen übersichtlich dargestellt und ermöglichen so eine schnelle Bearbeitung.

- Die Reisemittelbuchung und auch die Reisemittelsuche ist für die Dienstreisenden über integrierte Buchungsportale (z. B. Hotel-, Flug-, oder Bahnportale) möglich. Dazu werden für die Buchung notwendige Daten automatisch übergeben.

- Der Betrieb kann entweder bei der DVZ - M-V GmbH oder als Cloudlösung beim Anbieter bzw. einem Dritten, muss jedoch in jedem Fall innerhalb der EU/EFTA erfolgen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283 19059 Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land M-V beabsichtigt eine Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten (mit Ausnahme Schulen und Universitäten) zu lizenzieren und landesspezifische Anpassungen, Wartung und Pflege zu beauftragen.

Die zu beschaffende Software erfolgt bezüglich folgender grundsätzlicher Anforderungen:

- Reisende und deren Stellvertreter können Dienstreisen schneller und effizienter beantragen und abrechnen.

- Die Registrierung und die Stammdatenpflege sind logisch und flüssig durchführbar.

- Reisende können das System intuitiv und ohne aufwändige Schulung nutzen.

- Die Oberflächen für die Mitzeichner und Genehmiger stellen die entscheidungserheblichen Informationen kompakt und übersichtlich dar, damit die Entscheidungen intuitiv und schnell getroffen werden können.

- Die Oberflächen für Mitarbeiter der Reisestelle enthalten alle relevanten Informationen übersichtlich dargestellt und ermöglichen so eine schnelle Bearbeitung.

- Die Reisemittelbuchung und auch die Reisemittelsuche ist für die Dienstreisenden über integrierte Buchungsportale (z. B. Hotel-, Flug-, oder Bahnportale) möglich. Dazu werden für die Buchung notwendige Daten automatisch übergeben.

- Der Betrieb kann entweder bei der DVZ - M-V GmbH oder als Cloudlösung beim Anbieter bzw. einem Dritten, muss jedoch in jedem Fall innerhalb der EU/EFTA erfolgen.

Die Projektumsetzung umfasst insbesondere folgende Leistungen:

- Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) bzw. Zugänglichmachung (im Falle eines Online-Service) einer Software inkl. Anpassungen der Software zur Erfüllung der funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen aus dem Vergabeverfahren einschließlich Dokumentation und Tests,

- Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Software, inkl. der ggf. dafür erforderlichen Installation und Integration in die Systemumgebung beim Auftraggeber bzw. dem von diesem beauftragten IT-Dienstleister (vorauss. DVZ Schwerin M-V GmbH),

- Schulungsmaßnahmen,

-Systemservice im Sinne der EVB-IT System inkl. Bereitstellung einer Anwenderhotline.

Soweit er nicht auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet ist (Projektphase), hat der ausgeschriebene Vertrag eine Laufzeit von vier Jahren ab Abnahme der Software (betrifft den Systemservice und die Weiterentwicklung der Software).

Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers im Hinblick auf den Systemservice und die Weiterentwicklung um weitere drei Jahre verlängert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis der angebotenen Leistung / Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung für den Systemservice und die Weiterentwicklung kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Option) um weitere drei Jahre verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 133-354011
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: LAF M-V 2/2021
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung ggf. inkl. Anpassung, Customizing, Inbetriebnahme, Betrieb und ggf. Wartung/Pflege (Systemservice) einer Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UR748

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).

Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rüge-erwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.

Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2022