Lieferung ggf. inkl. Anpassung, Customizing, Inbetriebnahme, Betrieb und ggf. Wartung/Pflege (Systemservice) einer Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten Referenznummer der Bekanntmachung: LAF - M-V 2/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tcilaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung ggf. inkl. Anpassung, Customizing, Inbetriebnahme, Betrieb und ggf. Wartung/Pflege (Systemservice) einer Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten
Das Land M-V beabsichtigt eine Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten (mit Ausnahme Schulen und Universitäten) zu lizenzieren und landesspezifische Anpassungen, Wartung und Pflege zu beauftragen.
Die zu beschaffende Software erfolgt bezüglich folgender grundsätzlicher Anforderungen:
- Reisende und deren Stellvertreter können Dienstreisen schneller und effizienter beantragen und abrechnen.
- Die Registrierung und die Stammdatenpflege sind logisch und flüssig durchführbar.
- Reisende können das System intuitiv und ohne aufwändige Schulung nutzen.
- Die Oberflächen für die Mitzeichner und Genehmiger stellen die entscheidungserheblichen Informationen kompakt und übersichtlich dar, damit die Entscheidungen intuitiv und schnell getroffen werden können.
- Die Oberflächen für Mitarbeiter der Reisestelle enthalten alle relevanten Informationen übersichtlich dargestellt und ermöglichen so eine schnelle Bearbeitung.
- Die Reisemittelbuchung und auch die Reisemittelsuche ist für die Dienstreisenden über integrierte Buchungsportale (z. B. Hotel-, Flug-, oder Bahnportale) möglich. Dazu werden für die Buchung notwendige Daten automatisch übergeben.
- Der Betrieb kann entweder bei der DVZ - M-V GmbH oder als Cloudlösung beim Anbieter bzw. einem Dritten, muss jedoch in jedem Fall innerhalb der EU/EFTA erfolgen.
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283 19059 Schwerin
Das Land M-V beabsichtigt eine Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten (mit Ausnahme Schulen und Universitäten) zu lizenzieren und landesspezifische Anpassungen, Wartung und Pflege zu beauftragen.
Die zu beschaffende Software erfolgt bezüglich folgender grundsätzlicher Anforderungen:
- Reisende und deren Stellvertreter können Dienstreisen schneller und effizienter beantragen und abrechnen.
- Die Registrierung und die Stammdatenpflege sind logisch und flüssig durchführbar.
- Reisende können das System intuitiv und ohne aufwändige Schulung nutzen.
- Die Oberflächen für die Mitzeichner und Genehmiger stellen die entscheidungserheblichen Informationen kompakt und übersichtlich dar, damit die Entscheidungen intuitiv und schnell getroffen werden können.
- Die Oberflächen für Mitarbeiter der Reisestelle enthalten alle relevanten Informationen übersichtlich dargestellt und ermöglichen so eine schnelle Bearbeitung.
- Die Reisemittelbuchung und auch die Reisemittelsuche ist für die Dienstreisenden über integrierte Buchungsportale (z. B. Hotel-, Flug-, oder Bahnportale) möglich. Dazu werden für die Buchung notwendige Daten automatisch übergeben.
- Der Betrieb kann entweder bei der DVZ - M-V GmbH oder als Cloudlösung beim Anbieter bzw. einem Dritten, muss jedoch in jedem Fall innerhalb der EU/EFTA erfolgen.
Die Projektumsetzung umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) bzw. Zugänglichmachung (im Falle eines Online-Service) einer Software inkl. Anpassungen der Software zur Erfüllung der funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen aus dem Vergabeverfahren einschließlich Dokumentation und Tests,
- Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Software, inkl. der ggf. dafür erforderlichen Installation und Integration in die Systemumgebung beim Auftraggeber bzw. dem von diesem beauftragten IT-Dienstleister (vorauss. DVZ Schwerin M-V GmbH),
- Schulungsmaßnahmen,
-Systemservice im Sinne der EVB-IT System inkl. Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Soweit er nicht auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet ist (Projektphase), hat der ausgeschriebene Vertrag eine Laufzeit von vier Jahren ab Abnahme der Software (betrifft den Systemservice und die Weiterentwicklung der Software).
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers im Hinblick auf den Systemservice und die Weiterentwicklung um weitere drei Jahre verlängert werden.
Die Beauftragung für den Systemservice und die Weiterentwicklung kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Option) um weitere drei Jahre verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung ggf. inkl. Anpassung, Customizing, Inbetriebnahme, Betrieb und ggf. Wartung/Pflege (Systemservice) einer Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UR748
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rüge-erwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.