Amt Parchimer Umland - Sanierung Regionale Schule "Eldetalschule" in Domsühl - 1. BA; Los 17 - Lüftungsinstallation / MSR Referenznummer der Bekanntmachung: 2021060028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-parchimer-umland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amt Parchimer Umland - Sanierung Regionale Schule "Eldetalschule" in Domsühl - 1. BA; Los 17 - Lüftungsinstallation / MSR
Los 17 - Lüftungsinstallation / MSR
Eldetalschule Parchimer Straße 39 19374 Domsühl
45331210-1 Installation von Lüftungsanlagen ( 2x Schaltschrank, 32x Messpunkte, 1x PC, ca. 5000m Kabel)
45315700-5 Installation von Schaltanlagen ( 2x Zentrales Lüftungsgerät, 100m2 Lüftungskanal, 300m Lüftungsrohr, 10x Brandschutzklappe, 56x Auslass)
liegt noch nicht vor
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe D + W Krüger-Klimatechnik GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDWZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.