Rostock, Fritz-Reuter-Straße
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordwasser.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swrag.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rathaus.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rostock, Fritz-Reuter-Straße
Erneuerung Mischwasserkanal, Trinkwasserleitungen, Fernwärmeleitung, Neubau Regenwasserkanal, Sanierung Verkehrs- und Nebenanlagen
Leistungen Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Fritz-Reuter-Str.
18057 Rostock
Teil 1 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 760 m2 Asphaltbefestigung aufnehmen 1470 m2 Pflasterbefestigung aufnehmen 660 m2 Betonplatten aufnehmen 590 m3 Bodenaushub 34 Straßenabläufe herstellen 400 m3 Frostschutzschicht herstellen 370 m3 Schottertragschicht herstellen 600 m2 Asphalttrag-/ -deckschicht herstellen 750 m2 Drainbetontragschicht herstellen 860 m2 Natursteinpflasterung herstellen 200 m2 Betonsteinpflasterung herstellen 1010 m2 Betonplattenbelag herstellen 990 m Borde (Naturstein, Beton) setzen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Leistungen Nordwasser GmbH
Fritz-Reuter-Str 18057 Rostock
Teil 2 Nordwasser GmbH Neubau RWK:
170 m RWK GFK-Rohr DN 1100/1200 4 Stck. GFK-Schächte DN 2000 180 m RW-Grundstücksanschlussleitung DN 150 Erneuerung MWK:
175 m MWK GFK Eiprofil DN 500/750 und 700/1050 4 Stck. GFK-Schächte DN 1200/1500 180 m MW-Grundstücksanschlussleitung DN 150 175 m MWK Eiprofil DN 700/1050 rückbauen 3 Stck. Tangentialschächte Mauerwerk rückbauen Erneuerung TWL: ca.
180 m TWL PE-HD 110 x 10 incl. Formstücke 125 m TWL PE-HD 75 x 6,8 incl. Formstücke 5 Stck. Absperrschieber 6 Stck. Be- und Entlüftungsgarnituren 1 Stck. Feuerlöschhydrant 40 m Hausanschlussleitung Da 32 bis 50 25 m TWL GG DN 80 rückbauen 10 m TWL GG DN 100 verdämmen und 4 Spülhydranten ausbauen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Leistungen Stadtwerke Rostock AG
Fritz-Reuter-Str 18057 Rostock
Teil 3 Stadtwerke Rostock AG 300 m KMR 65/140 24 m KMR 50/125 28 St. KMR-Bogen 65/140, 90° 1000/1000 6 St KMR-Bogen 50/125, 90° 1000/1000 2 St Fernwärme Schacht HDW Meldesystem
kaufmännische Nebenangebote sind zugelassen (Pauschalangebote), jedoch sind technische Nebenangebote nicht erlaubt
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote (Doppelbeteiligung) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachangebote ausgeschlossen ist. Ein Mehrfachangebot liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbieter oder an mehr als einer Bietergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters ist ein Mehrfachangebot.
1. Die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.1 der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt.
2. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen auf Verlangen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
5. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie ausschließlich über die Vergabeplattform in elektronischer Form bis sieben Tage vor Schlusstermin eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.