Untersuchung organischer Spurenstoffe in Fließ-, Küsten- und Standgewässern M-Vs Referenznummer der Bekanntmachung: 220-055-Wu-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung organischer Spurenstoffe in Fließ-, Küsten- und Standgewässern M-Vs
Untersuchung organischer Spurenstoffe in Fließ-, Küsten- und Standgewässern Mecklenburg-Vorpommerns
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3, Dezernat 330
Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow
Vertrag über die Untersuchung organischer Spurenstoffe in Fließ-, Küsten- und Standgewässern Mecklenburg-Vorpommerns für das Jahr 2022 mit der Option um Verlängerung um jeweils ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2024
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Optionsrecht auf Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 31.12.2024, zu den Konditionen dieses Vertrages ein.
Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Optionsrecht auf Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 31.12.2024, zu den Konditionen dieses Vertrages ein. Der Untersuchungsumfang ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu entnehmen. Die Anzahl der Messstellen und der zu untersuchenden Wasserproben kann sich in den Folgejahren geringfügig ändern. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübe, müssen bis zum 30.12. eines jeden Jahres beim AN eingehen. Die Erklärungen müssen schriftlich erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Falls eine Bietergemeinschaft gebildet wird: Erklärung der Mitglieder (siehe Punkt 4 Vordruck "Angebot")
• Verpflichtungserklärung des Bieters /der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
• Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
• Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
• Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für die Stoffgruppen des angegebenen Untersuchungsumfangs durch eine evaluierte Akkreditierungsstelle akkreditiert sein.
Die Akkreditierung ist nachzuweisen, d. h. die Akkreditierungsurkunden sind für die zu untersuchenden Stoffe bzw. Stoffgruppen der Anlage Messgrößen und Analytik in der Wasserphase vorzulegen. Eine Kopie der Urkunden reicht aus. Alternativ können die Akkreditierungsnummern angeben werden, um die Überprüfung mittels der Website des DAkkS zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Protokoll der letzten Laborauditierung (auch durch die Akkreditierungsstelle) im ausgeschriebenen Bereich anzufordern.
- Verpflichtung des Auftragnehmers und seiner eventuellen Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von 10,55 € (brutto) zu zahlen (siehe Entwurf Rahmenvereinbarung)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).