Planungsleistungen Bahnanlagen- OLA und Speiseleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 222917
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Bahnanlagen- OLA und Speiseleitung
Ersatzneubau Hochbrücke Wismar hier: Planungsleistungen zur Bahnstrecke 6441 - Entwurfsplanung, Vorbereitung der Vergabe für Anpassung OLA und Speiseleitung, Tragwerksplanung OLA
Planung Technische Ausrüstung OLA und Speiseleitung - Grundleistungen LP 1-4, 6 HOAI, Besondere Leistungen
Tragwerksplanung OLA - Grundnleistungen LP 2, 3, 6 HOAI, Besondere Leistungen
Hansestadt Wismar
Ersatzneubau Hochbrücke Wismar hier: Planungsleistungen zur Bahnstrecke 6441 - Entwurfsplanung, Vorbereitung der Vergabe für Anpassung OLA und Speiseleitung, Tragwerksplanung OLA
Planung Technische Ausrüstung OLA und Speiseleitung - Grundleistungen LP 1-4, 6 HOAI, Besondere Leistungen
Tragwerksplanung OLA - Grundnleistungen LP 2, 3, 6 HOAI, Besondere Leistungen
Bei Verzögerung der Planung, Planprüfung und Vergabe der Bauleistungen wegen unvorhergesehener Umstände.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hochschul- oder Fachschulabschluss entsprechend der jeweiligen Fachplanung oder gleichwertig,
Präqualifizierung gemäß Präqualifikationssystem Deutsche Bahn AG, Bereich Beschaffung Infrastruktur oder gleichwertige Qualifikation, gemäß den zu beschaffenden Leistungen
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens
45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall: Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio €, für sonstige Schäden in Höhe von 250 TEUR, die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für: Planung Technische Ausrüstung OLA: 50 TEUR; Tragwerksplanung für OLA: 20 TEUR
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Firmenreferenz über Ausführung von Leistungen seit 2019, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität
§ 46(3) Nr. 10 VgV: Unterauftragnehmer
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Firmenreferenz über Ausführung von Leistungen seit 2019, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens nachfolgende Kriterien eingehalten sind:
- für Firmenreferenz Planung OLA:
Anlage der DB Netz AG oder vergleichbar,
Entwurfsgeschwindigkeit ≤ 160km/a oder höher,
Planung der Leistungsphasen 1-3, 6 bezogen auf Leistungsbild Technische Ausrüstung der HOAI, Maßnahme befindet sich in der Bauausführung oder ist abgeschlossen;
- für Firmenreferenz Tragwerksplanung:
Anlage der DB Netz AG oder vergleichbar - OLA Masten,
Planung der Leistungsphasen 2-3, 6 bezogen auf Leistungsbild Tragwerksplanung der HOAI, Maßnahme befindet sich in der Ausführung oder ist abgeschlossen
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität: Mindeststandard = Vieraugenprinzip
§ 46(3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Die Mindeststandards sind gleichlautend durch Unterauftragnehmer oder andere Unternehmen (Eignungsleihe) für die zugeordneten Leistungen zu erfüllen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
§ 75 VgV
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]