Elektronische Überwachung der Nassbaggerarbeiten für die Baumaßnahme "Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/115/002 (AZ:231.2Wa2/5-3-3)

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 216-568841)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 2021/115/002
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-ostsee.wsv.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Elektronische Überwachung der Nassbaggerarbeiten für die Baumaßnahme "Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock"

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/115/002 (AZ:231.2Wa2/5-3-3)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Elektronische Überwachung der Nassbaggerarbeiten für die Baumaßnahme "Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock".

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee plant und führt die Umsetzung des Projektes „Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock“ für 15 m tiefgehende Schiffe durch. Bei den Arbeiten zur Anpassung der Fahrrinne handelt es sich um Nassbaggerarbeiten, wobei jedes Einsatzgerät mit einem Datenträger ausgestattet werden soll.

Die elektronische Bauüberwachung der Nassbaggerarbeiten hat folgende Themenbereiche abzudecken.

1. Monitoringzwecken:

Während der Baumaßnahme sind verschiedene Monitoring-Maßnahmen zur Gewässergüte, Erschütterung, Baulärm, Trübungsmessungen und in Verbindung mit Monitoring Makrozoobenthos durchzuführen. Die übermittelten Informationen aus der elektronischen Bauüberwachung stellen für die Interpretation der Monitoring-Daten eine wichtige Voraussetzung dar. Insbesondere sind hier Angaben zur Geräteposition, Betriebs- und Brachzeiten und Fahrstrecken bestimmend für die Beweissicherung zur Auswirkung von Schall, Erschütterung, Gewässergüte und Trübung. Die Daten der elektronischen Bauüberwachung sollen zusammen mit den Monitoring-Ergebnissen eine erweiterte Auswertung ermöglichen.

2. Gesamtüberblick über die Baumaßnahme darstellen:

- Kontrolle der Einsatzzeiten zur Prüfung des Bauablaufes durch Angaben der Geräteposition, Betriebs- und Brachzeiten

- Möglichkeit für ein frühzeitiges Eingreifen bei Nichteinhaltung der geplanten Einsatzzeiten (bereichsweise Echtzeitkontrollen) sowie Beseitigung bzw. Klären der Bauverzögerung schaffen

- Plausibilisierung der Baggertiefen.

Die zu erfassenden Datensätze werden für verschiedenen Zwecken benötigt, sodass die Berichtsdarstellung in Form einer Abweichungsanalyse oder einer automatisierten Berichtserstattung sowie beider Formen erfolgen soll. In Abhängigkeit des jeweiligen Baggerabschnittes und des Einsatzgerätes werden verschiedene Parameteranforderungen an die Datensätze gestellt. Die geforderten Daten der Nassbaggereinsatzgeräte sind digital aufzunehmen. Je nach Einsatzgerät müssen Ergebnisgrößen wie Geräteposition, Betriebszeiten, Brachzeiten, Fahrstrecken, Baggertiefen und - kurse, Bagger- und Verbringpositionen auf den Datenträger elektronisch übermittelt werden. Die gesendeten Daten sind zu speichern. Die eingehenden Daten sind auf Plausibilität zu prüfen und gegebenenfalls nach Rücksprache manuell zu korrigieren. Die geprüften Daten werden eingestellt und in entsprechender Form zur Verfügung gestellt. Die Datensätze sollen in anderen Programmen für die Weiterverarbeitung zur Verfügung stehen. Die Daten müssen z.T. graphisch aufbereitet in Echtzeit einsehbar sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 216-568841

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Anstatt:
Tag: 28/04/2022
muss es heißen:
Tag: 30/06/2022
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: