Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) für das Gymnasiale Schulzentrum Wittenburg, Ergänzungsneubau und Rückbau vorhandener Gebäude und baulicher Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) für das Gymnasiale Schulzentrum Wittenburg, Ergänzungsneubau und Rückbau vorhandener Gebäude und baulicher Anlagen
Planungsleistungen für das Gymnasiale Schulzentrum Wittenburg, Ergänzungsneubau und Rückbau vorhandener Gebäude und baulicher Anlagen gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3, 8 anteilig (Heizung, Lüftung, Sanitär), Leistungsphasen 1-4, Leistungsphasen 5-8 (optional)
Das Gymnasiale Schulzentrum Wittenburg besteht aus dem Regionalschulteil und dem Gymnasialen Schulteil. Während der Regionalschulteil aus einem Gebäude besteht, erfolgt die Beschulung der Schülerinnen und Schüler am Gymnasium in 5 Gebäuden unterschiedlichster Bauweise und Funktion. Der Landkreis ist Eigentümer der Grundstücke und Gebäude.
Zielsetzung des Vorhabens ist die Schaffung optimaler Lern- und Lehrbedingungen für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer durch Errichtung eines Ergänzungsneubaus mit Verbindung und unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes.
Die Beschulung findet jetzt in 5 Gebäuden (einschließlich Sanitäreinrichtungen) statt. Der Ergänzungsneubau mit dem geplanten Verbindungsgang zum denkmalgeschützten Hauptgebäude soll zu einer nutzbaren Einheit werden. Der Neubau als auch das Bestandsgebäude sollen in diesem Zuge, so weit wie möglich, barrierefrei erschlossen und nutzbar gestaltet werden.
Die Sanierung des Hauptgebäudes ist in diesem Zusammenhang nicht geplant.
Für eine grobe Ermittlung des notwendigen Flächen- und Raumbedarfes sowie der daraus resultierenden möglichen Kubatur des Gebäudes und der Gliederung der Freiflächen sowie zur Aufstellung einer ersten Kostenschätzung wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Mueßer Planungs- und Konstruktionsbüro Gillner & Partner GmbH erstellt. Die Machbarkeitsstudie liegt den Vergabeunterlagen bei.
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
1. Honorar - Wichtung 30%
2. allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 Jahre - Wichtung 2%
3. spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Jahre - Wichtung 8%
4. maßgebliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Planungsleistung zur Verfügung stehen - Wichtung 10%
5. Qualitätsmanagement - Wichtung 5%
6. Projektanalyse - Wichtung 5%
7. Qualität der Personalplanung - Wichtung 5%
8. Präsenz vor Ort - Wichtung 10%
9. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit - Wichtung 8%
10. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen - Wichtung 10%
11. Qualität der Kommunikationsplanung - Wichtung 7%
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg 19243 Wittenburg
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-4 der HOAI / AHO, Leistungsphasen 5-8 optional.
Da eine Förderung in Aussicht gestellt wurde, soll die Erstellung der Unterlagen bis Leistungsphase 3 zur Konkretisierung des Förderantrages umgehend nach Beauftragung erfolgen. Die Umsetzung der Leistungsphase 4 soll dann im direkten Anschluss erfolgen, so dass der Bauantrag zur Genehmigung eingereicht werden kann.
Nach Zusage bzw. Bewilligung von Fördermittel kann der AG den Vertrag um die Leistungsphasen 5-8 optional erweitern. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung
- Auszug Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister (juristische Person)
- Nachweis Eintrag in eine Ingenieur-/Architektenkammer (freiberufliche Person)
- Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach Architekten-und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellungentsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU
- Bietererklärung zur Unternehmensgröße
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-
Vorpommern (VgG M-V)
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V
- Eigenerklärung zur Eignung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR, zweifach maximiert,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,50 Mio. EUR, zweifach maximiert
- Allgemeiner und spezifischer Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
- Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- maßgebliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Planungsleistung zur Verfügung stehen
- Benennung des verantwortlichen Projektteams
- Referenzen der letzten 10 Jahre, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind
- Erklärung zur Kommunikationssprache in Wort und Schrift: deutsch
Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU
Abschnitt IV: Verfahren
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR, Eckdrift 41, 19061 Schwerin
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorbefasstes Unternehmen:
Das Mueßer Planungs- und Konstruktionsbüro Gillner & Partner GmbH hat in Vorbereitung der Maßnahme eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die Machbarkeitsstudie ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der angegebene Ausführungszeitraum umfasst die geschätzte Dauer unter Berücksichtigung der optional zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 5-8.
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache, in der die Angebote sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDV5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.