Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023 als Rahmenvereinbarung auszuschreiben.
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
diverse Orte gem. Vergabeunterlagen
Wöchentägliche (unregelmäßig) Beförderung von ca. 63 Schülern (darunter auch Schüler-/innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise Gestellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer erforderlich) von und zu folgenden Einrichtungen:
• Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt "Hören" M-V Plauer Chaussee 6 18273 Güstrow • Überregionales Förderzentrum für den Förderschwerpunkt „SEHEN“ M-V A.-Bebel-Str. 7 23992 Neukloster • Sonderpädagogisches Förderzentrum "Am Meer" Dr.-Leber-Str. 14 18181 Graal-Müritz • weitere Schulen im Land Mecklenburg-Vorpommern • Beförderung von Schüler und Schülerinnen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in der gesamten Bundesrepublik z.B. Potsdam
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
diverse Orte gem. Vergabeunterlagen
schultägliche Beförderung von ca. 97 Schülern (darunter auch Schüler-/innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise Gestellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer erforderlich) von und zu folgenden Einrichtungen:
• Schulzentrum Paul-Friedrich-Scheel Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Semmelweisstraße 3 18059 Rostock • Fahrten im Rahmen von Praktika innerhalb und außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock • Sonderfahrten z.B. Werkstätten, Unterrichtswege, Wahlpflichtunterricht, Schwimmen
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
diverse Orte gem. Vergabeunterlagen
schultägliche Beförderung von ca. 82 Schülern (darunter auch Schüler-/innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise Gestellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer erforderlich) von und zu folgenden Einrichtungen:
• Warnowschule - Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Helsinkier Straße 20 sowie Außenwohnung Rigaer Str. 11 18107 Rostock • Sonderfahrten z.B. Werkstätten, Unterrichtswege, Wahlpflichtunterricht, Schwimmen
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
diverse Orte gem. Vergabeunterlagen
schultägliche Beförderung von ca. 82 Schülern (darunter auch Schüler-/innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise Gestellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer erforderlich) von und zu folgenden Einrichtungen:
• Grundschule am Alten Markt Grundschule mit selbstständigen Klassen für den Förderschwerpunkt Sprache Alter Markt 1 18055 Rostock • alle Regionale Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock • alle Gesamtschulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock • alle Gymnasien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock • alle Beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock • Sonderfahrten z.B. Werkstätten, Unterrichtswege, Wahlpflichtunterricht, Schwimmen
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
diverse Orte gem. Vergabeunterlagen
schultägliche Beförderung von ca. 107 Schülern (darunter auch Schüler-/innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise Gestellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer erforderlich) von und zu folgenden Einrichtungen:
• Grundschulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock • GodeWind Schule Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen M.-Gorki-Str. 68, 18106 Rostock • Küstenschule Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung P.-Picasso-Str. 45, 18147 Rostock • Förderzentrum am Schwanenteich Sonderpädagogisches Förderzentrum/Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Kuphalstraße 78, 18069 Rostock • Heinrich-Hoffmann-Schule Schule mit dem Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler Gehlsheimer Str. 20, 18147 Rostock • Sonderfahrten z.B. Werkstätten, Unterrichtswege, Wahlpflichtunterricht, Schwimmen
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
diverse Orte gem. Vergabeunterlagen
schultägliche Beförderung von ca. 72 Schülern (darunter auch Schüler-/innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise Gestellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer erforderlich) von und zu folgenden Einrichtungen:
• Michaelsschule Rostock Fährstraße 25 18147 Rostock • Michaelsschule Rostock Grundschule und Förderschule Dierkower Damm 39 18146 Rostock
einmalige Möglichkeit der Verlängerung um zwei Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leuna
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leuna
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leuna
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2022/2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leuna
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.